Ansprüche aus der Adcuri Gebäudeversicherung verjähren in drei Jahren, wobei die Frist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis der maßgeblichen Umstände vorliegt. Auch der Zeitraum einer angemeldeten Schadenprüfung wirkt sich auf die Fristberechnung aus.
In der Adcuri Gebäudeversicherung gilt:
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
- der Anspruch entstanden ist und
- der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Angemeldeter Anspruch:
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang der in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag können nicht unbegrenzt geltend gemacht werden, sondern verjähren nach einer bestimmten Zeit. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, wird die Zeit bis zu dessen Entscheidung bei der Fristberechnung nicht mitgezählt. Für alles Weitere gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährung von Ansprüchen?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Was gilt, wenn ein Anspruch beim Versicherer angemeldet wurde?
Ist ein Anspruch beim Versicherer angemeldet worden, zählt der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit. Beispiele für die Textform sind E-Mail, Telefax oder Brief.
Welche Regeln gelten darüber hinaus?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.