Bei der Adcuri Gebäudeversicherung erhält der Versicherer nach einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nur den Beitragsteil für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Wie sich Beitrag und Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse konkret verteilen, erfahren Sie hier.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
1) Widerruf des Versicherungsnehmers:
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
2) Rücktritt des Versicherers:
- Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
- Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
3) Anfechtung des Versicherers:
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
4) Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
5) Fehlendes versichertes Interesse:
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet die Gebäudeversicherung früher als geplant, zahlen Sie grundsätzlich nur für die Zeit, in der Sie tatsächlich Versicherungsschutz hatten. Je nach Grund der vorzeitigen Beendigung – etwa Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder Wegfall des versicherten Interesses – gelten unterschiedliche Regeln dafür, welcher Beitragsteil dem Versicherer zusteht und wann stattdessen eine angemessene Geschäftsgebühr fällig wird. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welchen Beitrag erhält der Versicherer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?
Dem Versicherer steht nur der Beitragsteil zu, der dem Zeitraum entspricht, während dessen der Versicherungsschutz bestand.
Was passiert beim Widerruf innerhalb von 14 Tagen?
Der Versicherer erstattet nur den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt – vorausgesetzt, es wurde ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt und der Versicherungsnehmer hat einem vorzeitigen Beginn zugestimmt. Fehlt die Widerrufsbelehrung, wird zusätzlich der für das erste Jahr gezahlte Beitrag erstattet, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Was gilt bei Rücktritt des Versicherers?
Bei Rücktritt wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Vertrag beendet, weil der einmalige oder erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt hat.
Muss ich zahlen, wenn kein versichertes Interesse besteht?
Besteht bei Beginn kein versichertes Interesse oder entsteht ein künftiges Interesse nicht, sind Sie nicht zur Beitragszahlung verpflichtet; der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig.