Bei der Adcuri Gebäudeversicherung verändert sich der Beitrag, wenn der Versicherungsschutz angepasst wird und sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert. Dieser Faktor richtet sich jährlich zum 1. Januar nach dem Baupreisindex für Wohngebäude und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe – hier erfahren Sie, wie die Berechnung im Detail funktioniert.
In der Adcuri Gebäudeversicherung gelten folgende Grundlagen:
- Wird der Versicherungsschutz angepasst, verändert sich der Beitrag. Dazu kommt es, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert.
- Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Er erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich folgende Indizes geändert haben:
- der „Baupreisindex für Wohngebäude“ für den Monat Mai des Vorjahres
- der „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ für das 2. Quartal des Vorjahres.
Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Gewichtung und Rundung:
- Bei dieser Anpassung wird die Änderung des Baupreisindex zu 80 Prozent und die des Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt.
- Bei der Berechnung der Veränderungsraten zum Vorjahr und der anschließenden Gewichtung beider Veränderungsraten wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
- Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
- Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag der Gebäudeversicherung ist an einen Anpassungsfaktor gekoppelt, der sich jedes Jahr neu berechnet. Grundlage dafür sind zwei amtliche Indizes des Statistischen Bundesamtes: der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe. Steigen oder fallen diese Werte, wirkt sich das auf den Faktor und damit auf Ihren Beitrag aus. Der Baupreisindex hat dabei ein deutlich höheres Gewicht als der Tariflohnindex.
Häufige Fragen
Wann verändert sich der Anpassungsfaktor?
Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Welche Indizes sind für die Anpassung maßgeblich?
Maßgeblich sind der „Baupreisindex für Wohngebäude“ für den Monat Mai des Vorjahres und der „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ für das 2. Quartal des Vorjahres. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Wie werden die beiden Indizes gewichtet?
Die Änderung des Baupreisindex wird zu 80 Prozent und die des Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt.
Wie wird gerundet?
Bei der Berechnung der Veränderungsraten zum Vorjahr sowie bei der Gewichtung und beim Anpassungsfaktor wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Ist die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder höher, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
Warum verändert sich mein Beitrag?
Wird der Versicherungsschutz angepasst, verändert sich der Beitrag. Dazu kommt es, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert.