In der Adcuri Gebäudeversicherung sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa durch Regenwasser aus Fallrohren, Grundwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck, Brand oder Sturm. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden bleiben unversichert. Hier finden Sie den vollständigen Überblick.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Regenwasser aus Fallrohren;
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- Sturm, Hagel.
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Gebäudeversicherung deckt nicht jeden denkbaren Schaden ab. Bestimmte Ursachen sind ausdrücklich vom Schutz ausgenommen – dazu zählen unter anderem Wasser aus Fallrohren, Grundwasser und Überschwemmung, Naturereignisse wie Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen sowie Ereignisse wie Brand, Blitzschlag oder Sturm. Auch Gebäude, die noch nicht bezugsfertig sind, und die darin befindlichen Sachen fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Diese Aufstellung dient als unverbindliche Orientierung; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschwemmung versichert?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Gilt der Ausschluss auch für Erdsenkung und Erdrutsch?
Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch sind grundsätzlich nicht versichert – es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.
Sind Schäden durch Brand, Sturm oder Blitzschlag ausgeschlossen?
Ja. Zu den nicht versicherten Schäden zählen unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie Sturm und Hagel.
Sind noch nicht bezugsfertige Gebäude versichert?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Das gilt auch für die darin befindlichen Sachen.