In der Gebäudeversicherung der Adcuri Versicherung gelten zusätzliche Obliegenheiten: Versicherte Sachen müssen instand gehalten, ungenutzte oder unbeheizte Gebäudeteile kontrolliert und wasserführende Anlagen abgesperrt werden. Wer diese Sicherheitsvorschriften verletzt, riskiert Kündigung und Leistungskürzung.
Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
- Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden.
- Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Außerdem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt werden. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt:
- Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden.
- Die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück müssen frei gehalten werden.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen Folgendes:
- Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen.
- Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Als Eigentümer verpflichten Sie sich, Ihr versichertes Gebäude in gutem Zustand zu halten und typische Gefahrenquellen im Blick zu behalten. Dazu gehört, Schäden zeitnah zu reparieren, leer stehende oder unbeheizte Bereiche zu kontrollieren, wasserführende Leitungen bei Frostgefahr abzusichern sowie Rückstausicherungen und Abflussleitungen funktionsfähig zu halten. Halten Sie sich nicht an diese Pflichten, kann das im Schadenfall Folgen für Ihren Versicherungsschutz haben.
Häufige Fragen
Welche Sicherheitsvorschriften muss ich als Versicherungsnehmer beachten?
Sie müssen versicherte Sachen in ordnungsgemäßem Zustand halten, Mängel unverzüglich beseitigen, nicht genutzte Gebäudeteile kontrollieren, in der kalten Jahreszeit heizen oder wasserführende Anlagen absperren und entleeren sowie Rückstausicherungen und Abflussleitungen funktionsbereit halten.
Was gilt für nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile?
Sie müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Zusätzlich sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was ist in der kalten Jahreszeit zu beachten?
In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt und genügend häufig kontrolliert werden. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Welche Folgen hat eine Verletzung der Obliegenheiten?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den Voraussetzungen berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.