In der Adcuri Gebäudeversicherung greift ein Unterversicherungsverzicht, sobald die Versicherungssumme als „Wert 1914“ vereinbart wird – dann verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung, auch bei Kosten und Mietausfall. Wann dieser Verzicht ausnahmsweise entfällt und wie Vorsorge bei baulichen Veränderungen wirkt, erfahren Sie hier.
Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts
Wenn die Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart wird, gilt ein Unterversicherungsverzicht. Der Versicherer verzichtet dann auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Das gilt auch für die Kosten und den Mietausfall.
Wann ein Abzug wegen Unterversicherung dennoch erfolgt:
Ein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt, wenn nach Vertragsschluss wertsteigernde bauliche Maßnahmen zu Veränderungen der ermittelten Versicherungssumme führen und dies dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde.
Vorsorge während der Versicherungsperiode:
Kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt aber, wenn die wertsteigernden baulichen Maßnahmen in der Versicherungsperiode vorgenommen wurden, in der ein Versicherungsfall eingetreten ist (Vorsorge).
Wenn Antragsfragen nicht zutreffend beantwortet wurden:
Hat der Versicherungsnehmer die Antragsfragen nicht zutreffend beantwortet und wurde dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, gilt der Unterversicherungsverzicht nicht. In diesem Fall kann der Versicherer einen Abzug wegen Unterversicherung vornehmen.
Die Rechte des Versicherers nach den Regelungen der Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss bleiben davon unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinbaren Sie Ihre Versicherungssumme als „Wert 1914“, sichert der Unterversicherungsverzicht Sie im Schadenfall gegen eine Kürzung der Leistung ab – selbst dann, wenn die Summe eigentlich zu niedrig angesetzt wäre. Dieser Schutz kann jedoch entfallen, etwa wenn wertsteigernde Umbauten nicht rechtzeitig gemeldet oder Antragsfragen nicht korrekt beantwortet wurden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Wann gilt der Unterversicherungsverzicht?
Der Unterversicherungsverzicht gilt, wenn die Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart wird. Der Versicherer verzichtet dann auf einen Abzug wegen Unterversicherung, auch für die Kosten und den Mietausfall.
Wann kann trotzdem ein Abzug wegen Unterversicherung erfolgen?
Ein Abzug erfolgt, wenn nach Vertragsschluss wertsteigernde bauliche Maßnahmen zu Veränderungen der ermittelten Versicherungssumme führen und dies dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde.
Was gilt bei baulichen Maßnahmen im Jahr des Schadens?
Kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt, wenn die wertsteigernden baulichen Maßnahmen in der Versicherungsperiode vorgenommen wurden, in der ein Versicherungsfall eingetreten ist (Vorsorge).
Was passiert, wenn Antragsfragen nicht zutreffend beantwortet wurden?
Wurde durch nicht zutreffend beantwortete Antragsfragen die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, gilt der Unterversicherungsverzicht nicht. Der Versicherer kann dann einen Abzug wegen Unterversicherung vornehmen.