Bei der Adcuri Gebäudeversicherung gelten Sturm und Hagel als klar definierte Naturgefahren: Sturm ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h), Hagel als fester Witterungsniederschlag aus Eiskörnern. Erfahren Sie, welche unmittelbaren Einwirkungen und Folgeschäden an versicherten Sachen und baulich verbundenen Gebäuden abgedeckt sind.
Sturm
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
Ist die Windstärke für den Versicherungsort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch Sturm entstanden sein.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Versicherte Sturm-/Hagelereignisse:
Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Gebäudeversicherung greift bei Sturm erst ab einer bestimmten Windstärke. Lässt sich diese vor Ort nicht messen, kann anhand vergleichbarer Schäden in der Umgebung oder am einwandfreien Zustand der versicherten Sachen belegt werden, dass tatsächlich Sturm vorlag. Neben direkten Einwirkungen sind auch Schäden abgedeckt, die entstehen, wenn Sturm oder Hagel Gegenstände auf versicherte Sachen oder baulich verbundene Gebäude schleudern.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km pro Stunde.
Was passiert, wenn die Windstärke am Versicherungsort nicht feststellbar ist?
Dann wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden oder ebenso widerstandsfähigen Sachen in einwandfreiem Zustand angerichtet hat oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch Sturm entstanden sein kann.
Wie ist Hagel definiert?
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Sind auch Schäden durch umgeworfene Bäume oder Gegenstände versichert?
Ja. Versichert sind Schäden, wenn Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen, auf Gebäude mit versicherten Sachen oder auf baulich verbundene Gebäude werfen. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind ebenfalls versichert.
Sind Folgeschäden abgedeckt?
Ja, Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert, wenn Sturm oder Hagel unmittelbar auf versicherte Sachen bzw. auf Gebäude mit versicherten Sachen einwirken oder wenn Gegenstände auf diese geworfen werden.