In der Adcuri Gebäudeversicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen, ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge zu übermitteln und Zahlungen im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss anzunehmen. Hier erfahren Sie, welchen Umfang diese Vollmacht hat und wann Beschränkungen wirken.
1) Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
2) Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
3) Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter ist Ansprechpartner für vieles rund um Ihren Vertrag: Er darf Ihre Erklärungen zum Abschluss, Widerruf, Bestand und zur Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten annehmen. Außerdem kann er Ihnen den Versicherungsschein und Nachträge übermitteln und Zahlungen entgegennehmen, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss zusammenhängen. Eine Einschränkung dieser Vollmacht wirkt Ihnen gegenüber nur, wenn Sie sie bei der Zahlung kannten oder grob fahrlässig nicht kannten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss bzw. Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf mir der Vertreter den Versicherungsschein übermitteln?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann wirkt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.