Die Adcuri Gebäudeversicherung ersetzt bei einem Versicherungsfall den Mietausfall für Wohnräume sowie den ortsüblichen Mietwert selbstgenutzter Wohnungen inklusive fortlaufender Betriebskosten – erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welcher Zeitraum abgedeckt ist und wo die Grenzen liegen.
Der Versicherer ersetzt:
- den Mietausfall, wenn Mieter von Wohnräumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein.
- den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein. Voraussetzung für den Ersatz des Mietwerts ist, dass dem Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalls nicht zugemutet werden kann, zumindest Teile der Wohnung zu nutzen.
- auch einen durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen verursachten zusätzlichen Mietausfall.
Die Ausführungen gelten nicht für Ferienwohnungen/Ferienhäuser sowie Häuser und Wohnungen, die im Rahmen privater Nutzung an Ferien-/Urlaubsgäste überlassen werden.
Zeitraum für Mietausfall oder Mietwert:
- Mietausfall oder Mietwert werden für den Zeitraum ersetzt, in dem Räume nicht benutzbar sind, höchstens aber für den vereinbarten Zeitraum seit dem Eintritt des Versicherungsfalls.
- Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert. Es gelten die Regelungen zur Schadenabwendungs-/-minderungspflicht.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar, springt die Versicherung finanziell ein: Vermieter erhalten die ausgefallene Miete, Eigennutzer den ortsüblichen Mietwert ihrer Wohnung. In beiden Fällen sind die laufenden Betriebskosten mit abgedeckt. Die Leistung ist zeitlich begrenzt und setzt voraus, dass die Wiederbenutzung nicht schuldhaft hinausgezögert wird.
Häufige Fragen
Wann wird der Mietausfall ersetzt?
Der Mietausfall wird ersetzt, wenn Mieter von Wohnräumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben. Die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts sind eingeschlossen.
Was gilt für selbst bewohnte Wohnräume?
Für selbst bewohnte Wohnräume wird der ortsübliche Mietwert einschließlich der fortlaufenden Betriebskosten ersetzt. Voraussetzung ist, dass dem Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalls nicht zugemutet werden kann, zumindest Teile der Wohnung zu nutzen.
Für welchen Zeitraum wird geleistet?
Mietausfall oder Mietwert werden für den Zeitraum ersetzt, in dem Räume nicht benutzbar sind, höchstens aber für den vereinbarten Zeitraum seit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Eine schuldhafte Verzögerung der Wiederbenutzung mindert den Ersatz entsprechend.
Gilt der Schutz auch für Ferienwohnungen?
Nein. Die Ausführungen gelten nicht für Ferienwohnungen/Ferienhäuser sowie Häuser und Wohnungen, die im Rahmen privater Nutzung an Ferien-/Urlaubsgäste überlassen werden.
Sind Wiederherstellungsbeschränkungen mitversichert?
Ja. Ersetzt wird auch ein zusätzlicher Mietausfall, der durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen verursacht wird.