Die Adcuri Gebäudeversicherung ersetzt nach einem Versicherungsfall Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten, die erforderlich und tatsächlich angefallen sind – bis zu dem jeweils vereinbarten Betrag. Erfahren Sie, welche Aufwendungen dazu zählen und wie die Erstattung geregelt ist.
Aufräumungs- und Abbruchkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen und abzubrechen. Dies schließt folgende Aufwendungen ein:
- Schutt und sonstige Reste dieser Sachen wegzuräumen
- sie zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren
- sie abzulagern und zu vernichten
Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Erstattet werden sie, wenn diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Der Ersatz versicherter Kosten nach Aufräumungs- und Abbruchkosten und Bewegungs- und Schutzkosten ist auf den jeweils hierfür vereinbarten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden am Gebäude Trümmer beseitigt oder Reste abgebrochen werden müssen, übernimmt die Versicherung die dafür anfallenden Kosten. Auch das Bewegen oder Schützen anderer Gegenstände zählt dazu, sofern dies nötig ist, um versicherte Sachen wieder instand zu setzen oder neu zu beschaffen. Erstattet wird jeweils bis zu dem vertraglich vereinbarten Betrag.
Häufige Fragen
Welche Kosten fallen unter Aufräumungs- und Abbruchkosten?
Dazu gehören Kosten für das Aufräumen und Abbrechen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen, den Abtransport zum nächsten Ablagerungsplatz, die Ablagerung und die Vernichtung von Schutt und sonstigen Resten.
Was sind Bewegungs- und Schutzkosten?
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Sie werden erstattet, wenn diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung?
Ja. Der Ersatz der Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie der Bewegungs- und Schutzkosten ist auf den jeweils hierfür vereinbarten Betrag begrenzt.
Welche Voraussetzung muss für die Kostenerstattung erfüllt sein?
Die Kosten müssen infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sein.