Die Adcuri Gebäudeversicherung deckt frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren außerhalb von Gebäuden ab – etwa an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, an Heizungs- und Klimaanlagen, an im Boden eingelassenen Schwimmbecken oder an Zisternen. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen diese Rohre auf dem Versicherungsgrundstück abgesichert sind.
Versichert sind außerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an:
- Zuleitungsrohren der Wasserversorgung
- Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen
- Rohren von ganzjährig im Boden eingelassenen Schwimmbecken (keine Aufstellpools)
- Rohren von Zisternen
Dies gilt, soweit:
- diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und
- die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und
- der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt.
Was bedeutet das konkret?
Kaputte Rohre, die zu Ihrem versicherten Gebäude gehören und im Freien auf Ihrem Grundstück liegen, sind mitversichert – zum Beispiel, wenn Frost oder ein anderer Bruchschaden ein Zuleitungsrohr, eine Heizungs- oder Klimaleitung, ein Rohr eines fest eingelassenen Schwimmbeckens oder einer Zisterne beschädigt. Voraussetzung ist, dass die Rohre versicherte Gebäude oder Anlagen versorgen, sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und Sie als Versicherungsnehmer die Gefahr dafür tragen.
Häufige Fragen
Welche Rohre außerhalb von Gebäuden sind versichert?
Versichert sind Zuleitungsrohre der Wasserversorgung, Rohre von Heizungs- oder Klimaanlagen, Rohre von ganzjährig im Boden eingelassenen Schwimmbecken sowie Rohre von Zisternen.
Sind auch frostbedingte Schäden abgedeckt?
Ja, versichert sind außerhalb von Gebäuden sowohl frostbedingte als auch sonstige Bruchschäden an den genannten Rohren.
Sind Rohre von Aufstellpools mitversichert?
Nein. Versichert sind nur Rohre von ganzjährig im Boden eingelassenen Schwimmbecken, nicht von Aufstellpools.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Die Rohre müssen der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, und der Versicherungsnehmer muss die Gefahr dafür tragen.