Bei einem Glasschaden übernimmt die Barmenia (Adcuri) in ihrer Barmenia (Adcuri) Glasversicherung nicht nur die zerbrochene Scheibe, sondern auf erstes Risiko auch notwendige und tatsächlich angefallene Nebenkosten – etwa für Notverschalungen, die Entsorgung, erschwerte Montage durch Kran- oder Gerüsteinsatz, die Erneuerung von Anstrichen und Folien sowie Schäden an Umrahmungen, Beschlägen oder Mauerwerk.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für:
- das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
- das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten);
- zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten);
- die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen;
- das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.);
- die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
Einzelheiten zur Erstattung der folgenden Positionen sind gesondert geregelt:
- Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens;
- Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Glasschaden sind auch bestimmte Folge- und Nebenkosten mitversichert, sofern sie durch den Versicherungsfall notwendig und tatsächlich entstanden sind. Dazu gehören unter anderem das provisorische Verschließen von Öffnungen, die Entsorgung, erschwerte Montage etwa durch Kran oder Gerüst, das Erneuern von Anstrichen und Folien, das Entfernen und Wiederanbringen behindernder Teile sowie die Behebung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen oder Mauerwerk. Die Erstattung von Aufwendungen zur Schadenminderung und von Ermittlungs- und Feststellungskosten ist an anderer Stelle geregelt.
Häufige Fragen
Welche Nebenkosten sind bei einem Glasschaden mitversichert?
Versichert sind unter anderem Notverschalungen und Notverglasungen, Entsorgungskosten, Mehrkosten durch erschwerte Lage (z. B. Kran- oder Gerüstkosten), die Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien, das Beseitigen und Wiederanbringen behindernder Sachen sowie die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
Werden auch die Kosten für den Kraneinsatz beim Einbau der neuen Scheibe übernommen?
Ja, versichert sind zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert, zum Beispiel Kran- oder Gerüstkosten.
Übernimmt die Versicherung das Entfernen von Schutzgittern oder Markisen?
Ja, versichert ist das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern, etwa Schutzgitter, Schutzstangen oder Markisen.
Sind auch Schäden am Mauerwerk oder an der Umrahmung abgedeckt?
Ja, versichert ist die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk sowie Schutz- und Alarmeinrichtungen, sofern diese Kosten infolge eines Versicherungsfalls notwendig und tatsächlich angefallen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023