Bei der Barmenia (Adcuri) Glasversicherung von Barmenia (Adcuri) bleiben Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand ohne Versicherungsschutz. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen – jeweils ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen. Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen – und zwar unabhängig davon, ob noch andere Ursachen mitgewirkt haben. Nicht ersetzt werden Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch innere Unruhen, bei denen größere Teile der Bevölkerung die öffentliche Ordnung stören und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen ausüben. Auch Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg oder Bürgerkrieg abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Was gilt als innere Unruhe im Sinne dieses Ausschlusses?
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch radioaktive Strahlung?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Spielt es eine Rolle, wenn neben einer ausgeschlossenen Ursache auch andere Ursachen mitgewirkt haben?
Nein. Die genannten Ausschlüsse gelten ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023