Bei Barmenia (Adcuri) gilt: endet ein Glasversicherungsvertrag bei der Barmenia (Adcuri) vorzeitig, erhält der Versicherer nur die Prämie für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand – bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder fehlendem versicherten Interesse gelten dabei jeweils eigene Regeln zur Erstattung oder zur angemessenen Geschäftsgebühr.
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen hat. Außerdem muss der Versicherungsnehmer zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Belehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlte Prämie zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände nicht angezeigt hat, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das gilt auch, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet die Versicherung früher als geplant, muss der Versicherungsnehmer nur die Prämie für die Zeit zahlen, in der der Schutz tatsächlich bestand. Widerruft man innerhalb von 14 Tagen, wird der auf die Zeit nach dem Widerruf entfallende Prämienteil erstattet; fehlt die vorgeschriebene Belehrung, kommt unter Umständen die Prämie für das erste Jahr hinzu. Bei Rücktritt, Anfechtung oder fehlendem versicherten Interesse gelten jeweils eigene Regeln, wonach dem Versicherer die Prämie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder eine angemessene Geschäftsgebühr zusteht.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Prämie, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Der Versicherer erhält für diese Versicherungsperiode nur den Teil der Prämie, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat.
Wie wird die Prämie bei einem fristgerechten Widerruf erstattet?
Der Versicherer erstattet nur den Teil der Prämien, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Fehlt die vorgeschriebene Belehrung, wird zusätzlich die für das erste Jahr gezahlte Prämie erstattet – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat bereits Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse von Anfang an nicht bestand?
Nein, der Versicherungsnehmer ist dann nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Was gilt, wenn ein nicht bestehendes Interesse in betrügerischer Absicht versichert wurde?
Wurde ein nicht bestehendes Interesse versichert, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023