Bei einem Glasschaden zahlt die Barmenia (Adcuri) in ihrer Barmenia (Adcuri) Glasversicherung nach Absprache mit dem Versicherungsnehmer entweder eine Geldleistung oder eine Sachleistung: Ersetzt werden Entsorgung, Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, Lieferung an den Schadenort und Montage, einschließlich Sonderaufwendungen wie Gerüste oder Kräne. Angleichungen unbeschädigter Sachen und fertigungsbedingte optische Abweichungen zählen nicht dazu, die Mehrwertsteuer entfällt bei Vorsteuerabzug, und bei Unterversicherung wird anteilig gekürzt.
Der Versicherer leistet – nach Vereinbarung mit dem Versicherungsnehmer – Entschädigung in Form einer Geldleistung oder einer Sachleistung.
Geldleistung
- Der Versicherer erbringt im Versicherungsfall eine Geldleistung.
- Geldleistung bedeutet, dass folgende Aufwendungen ersetzt werden: die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, die Lieferung an den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe.
- Ersetzt werden auch besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes notwendig sind (zum Beispiel Gerüste, Kräne) oder im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe entstehen (zum Beispiel Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen).
- Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen an entschädigte Sachen entstehen (zum Beispiel Farbe und Struktur), sowie keine Aufwendungen für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild.
Sachleistung
- Der Versicherer erbringt im Versicherungsfall eine Sachleistung, zu der er den Auftrag erteilt.
- Sachleistung bedeutet, dass auf Veranlassung und Rechnung des Versicherers die zerstörten oder beschädigten Sachen entsorgt und in gleicher Art und Güte an den Schadenort geliefert und wieder eingesetzt werden.
- Falls für die Sachleistung besondere Aufwendungen notwendig sind – zum Erreichen des Schadenortes (zum Beispiel Gerüste, Kräne) oder im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (zum Beispiel Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) –, erteilt der Versicherer in Absprache mit dem Versicherungsnehmer in dessen Namen den Auftrag hierzu. Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer die Rechnungskosten bis zur vereinbarten Höhe.
- Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen an entschädigte Sachen entstehen (zum Beispiel Farbe und Struktur), sowie keine Aufwendungen für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild; hierzu erteilt er auch keinen Auftrag.
- Abweichend von der Sachleistung kann der Versicherer in Geld leisten, soweit eine Ersatzbeschaffung durch den Versicherer zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist.
- Wird Unterversicherung festgestellt, leistet der Versicherer ausschließlich in Geld.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das Gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Notverglasung/Notverschalung
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) kann vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
Kosten
- Maßgeblich für die Berechnung der Kosten ist der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls.
- Kürzungen bei der Mehrwertsteuer gelten entsprechend für die versicherten Kosten.
Unterversicherung
Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls höher ist als die Versicherungssumme. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, dividiert durch den Versicherungswert.
Restwerte
Restwerte werden angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden wird der Versicherungsnehmer entweder mit Geld entschädigt oder erhält vom Versicherer direkt eine Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung als Sachleistung. Ersetzt werden unter anderem Entsorgung, Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, Lieferung und Montage sowie notwendige Sonderaufwendungen wie Gerüste oder Kräne. Rein optische Angleichungen und fertigungsbedingte Abweichungen werden dagegen nicht bezahlt. Ist zu niedrig versichert (Unterversicherung), kürzt der Versicherer die Entschädigung anteilig und zahlt dann nur in Geld.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei einem Glasschaden Geld ausgezahlt oder wird die Scheibe direkt ersetzt?
Beides ist möglich. Der Versicherer leistet nach Vereinbarung mit dem Versicherungsnehmer entweder eine Geldleistung oder eine Sachleistung, bei der er selbst den Auftrag zur Entsorgung, Lieferung und zum Wiedereinsetzen erteilt.
Werden Kosten für Gerüste oder Kräne mitbezahlt?
Ja. Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes (zum Beispiel Gerüste, Kräne) oder im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (zum Beispiel Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind, werden ersetzt.
Wird bei der Entschädigung die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das Gleiche gilt, soweit die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt wurde.
Was passiert bei einer Unterversicherung?
Unterversicherung liegt vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Dann wird die Entschädigung anteilig gekürzt – nach der Formel Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert – und der Versicherer leistet ausschließlich in Geld.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023