Wenn die Barmenia (Adcuri) in der Barmenia (Adcuri) Glasversicherung einen Schaden ersetzt, geht ein bestehender Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über. Bei Personen aus der häuslichen Gemeinschaft sowie beim eigenen Personal und berechtigten Nutzern gelten Einschränkungen, und der Versicherungsnehmer muss seine Ersatzansprüche form- und fristgerecht sichern.
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Eingeschränkte Regressmöglichkeit
Regress gegen das Personal des Versicherungsnehmers oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer – nicht jedoch Reparatur- oder Wartungsfirmen – wird nur geltend gemacht, soweit:
- diese Personen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben oder
- für den Schaden Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden kann.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer, soweit erforderlich, mitwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Bei einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls im Rahmen des Üblichen auf Ersatzansprüche verzichtet.
Was bedeutet das konkret?
Ersetzt der Versicherer einen Schaden, übernimmt er auch die Ansprüche, die dem Versicherungsnehmer gegen einen Schädiger zustehen. Gegen Mitbewohner aus der häuslichen Gemeinschaft geht der Versicherer nur bei Vorsatz vor, gegen eigenes Personal und berechtigte Nutzer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wenn eine Haftpflichtversicherung einspringt. Der Versicherungsnehmer muss seine Ersatzansprüche fristgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen, sonst drohen Leistungskürzungen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen einen Schädiger, wenn der Versicherer zahlt?
Der Ersatzanspruch gegen den Dritten geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Kann der Versicherer gegen einen Mitbewohner vorgehen, der den Schaden verursacht hat?
Bei einer Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Schadeneintritt in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang grundsätzlich nicht geltend gemacht werden – außer diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Wann kann Regress gegen mein Personal oder berechtigte Nutzer genommen werden?
Nur wenn diese Personen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben oder wenn für den Schaden Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden kann. Reparatur- und Wartungsfirmen sind hiervon ausgenommen.
Welche Folgen hat es, wenn ich meine Ersatzansprüche nicht sichere?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht leistungspflichtig, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grober Fahrlässigkeit darf er seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023