Bei der Barmenia/Adcuri Hausratversicherung übernimmt der Versicherer für alle innerhalb eines Versicherungsjahres beim Notfall-Telefon gemeldeten Versicherungsfälle Kosten von höchstens 1.500,00 EUR, wobei reine Serviceleistungen, die Kinderbetreuung im Notfall und das Dokumentendepot nicht auf diese Grenze angerechnet werden. Zudem entfällt der Anspruch bei vorsätzlich herbeigeführten Ereignissen sowie bei bereits vor Vertragsbeginn erkennbaren Schäden.
Die Übernahme von Kosten durch den Versicherer ist auf insgesamt 1.500,00 EUR begrenzt. Diese Grenze gilt für alle Versicherungsfälle, die innerhalb eines Versicherungsjahres beim Barmenia Notfall-Telefon gemeldet werden.
Von dieser Jahreshöchstleistung bleiben unberührt:
- reine Serviceleistungen
- der Anspruch auf Kinderbetreuung im Notfall
- das Dokumentendepot
Der Anspruch auf Beistandsleistungen ist ausgeschlossen, wenn die versicherte Person die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf versicherte Leistungen vorsätzlich herbeigeführt hat.
Der Versicherer erbringt keine Leistungen für die Beseitigung von Schäden oder die Behebung von Defekten, die für den Versicherungsnehmer oder eine andere versicherte Person bereits vor Vertragsbeginn erkennbar waren.
Was bedeutet das konkret?
Für Versicherungsfälle, die im Laufe eines Versicherungsjahres beim Notfall-Telefon gemeldet werden, übernimmt der Versicherer insgesamt höchstens 1.500,00 EUR an Kosten. Bestimmte Leistungen wie reine Serviceleistungen, Kinderbetreuung im Notfall und das Dokumentendepot zählen nicht zu dieser Höchstgrenze. Beistandsleistungen entfallen, wenn die versicherte Person das Ereignis vorsätzlich herbeigeführt hat. Ebenso werden Schäden oder Defekte nicht übernommen, die bereits vor Vertragsbeginn erkennbar waren.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kostenübernahme pro Versicherungsjahr begrenzt?
Die Kostenübernahme ist auf insgesamt 1.500,00 EUR für alle Versicherungsfälle begrenzt, die innerhalb eines Versicherungsjahres beim Barmenia Notfall-Telefon gemeldet werden.
Welche Leistungen zählen nicht zur Jahreshöchstleistung?
Reine Serviceleistungen, der Anspruch auf Kinderbetreuung im Notfall sowie das Dokumentendepot bleiben von der Jahreshöchstleistung unberührt.
Was passiert, wenn der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde?
Der Anspruch auf Beistandsleistungen ist ausgeschlossen, wenn die versicherte Person die Voraussetzungen für den Anspruch vorsätzlich herbeigeführt hat.
Werden bereits vor Vertragsbeginn bekannte Schäden übernommen?
Nein, der Versicherer erbringt keine Leistungen für Schäden oder Defekte, die für den Versicherungsnehmer oder eine andere versicherte Person bereits vor Vertragsbeginn erkennbar waren.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023