Wer bei der Barmenia/Adcuri Hausratversicherung mit einer Entscheidung des Versicherers oder dem Verlauf der Vertragsbetreuung unzufrieden ist, hat mehrere Anlaufstellen: den kostenfrei eitenden Versicherungsombudsmann als unabhängige Schlichtungsstelle, die BaFin als Versicherungsaufsicht sowie den Rechtsweg. Für online abgeschlossene Verträge steht zusätzlich die EU-Onlineplattform zur Verfügung.
Versicherungsombudsmann
Ist der Versicherungsnehmer als Verbraucher mit der Entscheidung des Versicherers nicht zufrieden oder hat eine Verhandlung mit dem Versicherer einmal nicht zu dem vom Versicherungsnehmer gewünschten Ergebnis geführt, kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Für Anrufe aus dem Ausland gelten die folgenden gebührenpflichtigen Rufnummern:
Tel.: +49 30 20605899
Fax: +49 30 20605898.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verbraucher, die diesen Vertrag online abgeschlossen haben – zum Beispiel über eine Webseite oder per E-Mail –, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Eine solche Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Ist der Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kann er sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Tel.: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-1550.
Bitte beachten: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Außerdem hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder der Betreuung des Versicherers nicht einverstanden sind, stehen Ihnen mehrere Wege offen. Als Verbraucher können Sie sich an den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden, an dessen Schlichtungsverfahren der Versicherer teilnimmt. Zusätzlich können Sie die Versicherungsaufsicht (BaFin) einschalten, die jedoch keine Streitfälle verbindlich entscheidet. Schließlich bleibt Ihnen auch der Rechtsweg.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung des Versicherers nicht zufrieden bin?
Als Verbraucher können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden, wenn Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat. Das ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Verfahren der Versicherer teilnimmt.
Kostet die Beschwerde beim Versicherungsombudsmann etwas?
Für Verbraucher arbeitet der Ombudsmann für Versicherungen kostenfrei. Die Telefon- und Faxnummern 0800 3696000 und 0800 3699000 sind aus dem deutschen Telefonnetz kostenfrei; für Anrufe aus dem Ausland gelten gebührenpflichtige Rufnummern.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Die BaFin ist die zuständige Versicherungsaufsicht, an die Sie sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten wenden können. Sie ist jedoch keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Was gilt, wenn ich den Vertrag online abgeschlossen habe?
Verbraucher, die den Vertrag online abgeschlossen haben – etwa über eine Webseite oder per E-Mail –, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die EU-Plattform wenden. Die Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023