Wann darf die Barmenia bzw. Adcuri in der Hausratversicherung bestehende Versicherungsbedingungen nachträglich ändern? Nur wenn eine Regelung durch Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Behördenweisung unwirksam wird, dadurch eine spürbare Vertragslücke entsteht und der Versicherungsnehmer nicht schlechtergestellt wird. Die Änderung wird in Textform mitgeteilt, gilt nach sechs Wochen und eröffnet ein Kündigungsrecht.
Der Versicherer darf einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende Verträge ändern, ergänzen oder ersetzen (Anpassung). Das ist nur zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Unwirksamkeit einzelner Regelungen
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist durch eines der folgenden Ereignisse unwirksam geworden:
- Ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich.
- Es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar betrifft.
- Es ergeht eine konkrete, individuelle und für den Versicherer bindende Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts.
Das gilt auch dann, wenn eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in den Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung
Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke entstanden. Diese Lücke stört das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße. Zudem besteht keine konkrete gesetzliche Regelung, um die Lücke zu füllen.
Keine Schlechterstellung
Die angepassten Regelungen dürfen den Versicherungsnehmer nicht schlechter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen. Das gilt sowohl für die einzelne Bedingung als auch im Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages.
Durchführung der Anpassung
Die zulässigen Änderungen werden dem Versicherungsnehmer in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilt und ihn in Textform auf sein Kündigungsrecht hinweist.
Kündigung
Macht der Versicherer von seinem Recht zur Bedingungsanpassung Gebrauch, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung des Versicherers kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang beim Versicherer wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsanpassung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf bestehende Bedingungen nur unter engen Voraussetzungen ändern: Eine Regelung muss durch eine Gesetzesänderung, ein höchstrichterliches Urteil oder eine bindende Behördenweisung unwirksam geworden sein und dadurch eine spürbare Vertragslücke hinterlassen, für die es keine gesetzliche Lösung gibt. Die Anpassung darf den Versicherungsnehmer nicht schlechterstellen. Sie wird in Textform erläutert, gilt nach einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen und der Versicherungsnehmer kann innerhalb von sechs Wochen kündigen.
Häufige Fragen
Unter welchen Bedingungen darf der Versicherer die Vertragsbedingungen nachträglich ändern?
Nur wenn eine Regelung durch Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Weisung der BaFin oder Kartellbehörden unwirksam geworden ist, dadurch eine spürbare Vertragslücke ohne gesetzliche Lösung entsteht und die Anpassung den Versicherungsnehmer nicht schlechterstellt.
Kann ich durch eine solche Bedingungsänderung schlechtergestellt werden?
Nein. Die angepassten Regelungen dürfen den Versicherungsnehmer weder als einzelne Bedingung noch im Zusammenwirken mit anderen Bedingungen schlechter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen.
Wie erfahre ich von einer Bedingungsänderung und ab wann gilt sie?
Die Änderung wird in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie gilt, wenn der Versicherer sie sechs Wochen vor dem Wirksamwerden mitteilt und dabei in Textform auf das Kündigungsrecht hinweist.
Kann ich kündigen, wenn der Versicherer die Bedingungen anpasst?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang beim Versicherer wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsanpassung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023