Ansprüche aus dem Hausrat-Versicherungsvertrag der Barmenia / Adcuri verjähren in drei Jahren, wobei die Frist erst mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste; meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, ruht die Frist bis zur Entscheidung in Textform.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Zusätzlich muss der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben – oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssen.
Wurde ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet, wird bei der Fristberechnung ein bestimmter Zeitraum nicht mitgezählt: nämlich die Zeit zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können nach Ablauf einer bestimmten Zeit nicht mehr durchgesetzt werden. Diese Frist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und man die nötigen Kenntnisse hatte oder haben müsste. Meldet man den Anspruch beim Versicherer, wird die Zeit bis zu dessen Entscheidung in Textform nicht auf die Frist angerechnet.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Ab wann läuft die Verjährungsfrist?
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023