Können Haustiere nicht mehr betreut werden, organisiert die Barmenia / Adcuri in der Hausratversicherung deutschlandweit die Unterbringung und Versorgung von Hunden, Katzen, Kaninchen, Vögeln und gezähmten Kleintieren – etwa nach Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod des Versicherungsnehmers – und übernimmt dafür die Kosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze.
Der Versicherer organisiert innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Unterbringung und Versorgung von Tieren, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Dazu zählen:
- Hunde
- Katzen
- Kaninchen
- Vögel
- gezähmte Kleintiere (z. B. Hamster, Meerschweinchen)
Diese Leistung greift, wenn der Versicherungsnehmer oder eine andere versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert ist. Zusätzlich muss der Fall eintreten, dass keine andere versicherte Person für die Betreuung zur Verfügung steht.
Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. einem Tierheim. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Tiere dem Beauftragten des Versicherers übergeben werden.
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere, maximal 500,00 EUR je Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du deine Haustiere wegen eines Unfalls, einer Noteinweisung ins Krankenhaus oder eines Todesfalls plötzlich nicht mehr versorgen kannst und niemand anderes aus dem versicherten Kreis einspringen kann, kümmert sich der Versicherer um ihre Unterbringung in einer Tierpension oder einem Tierheim innerhalb Deutschlands. Voraussetzung ist, dass die Tiere dem Beauftragten des Versicherers übergeben werden. Die Kosten dafür trägt der Versicherer bis zu 500,00 EUR pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind von der Notfall-Unterbringung erfasst?
Erfasst sind Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel sowie gezähmte Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben.
In welchen Situationen wird die Unterbringung organisiert?
Wenn der Versicherungsnehmer oder eine andere versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung gehindert ist und keine andere versicherte Person zur Betreuung zur Verfügung steht.
Wie hoch ist die maximale Kostenübernahme?
Der Versicherer übernimmt die Kosten für Unterbringung und Versorgung bis maximal 500,00 EUR je Versicherungsfall.
Wo werden die Tiere untergebracht und was muss dafür erfüllt sein?
Die Unterbringung erfolgt innerhalb Deutschlands in einer Tierpension oder einem Tierheim. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Tiere dem Beauftragten des Versicherers übergeben werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023