Wer bei der Barmenia/Adcuri Hausratversicherung eine Folgeprämie nicht rechtzeitig zahlt, riskiert Leistungsfreiheit und Kündigung: Die Folgeprämie ist zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig, und bei Verzug darf der Versicherer eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Zahlt man danach weiter nicht und tritt ein Versicherungsfall ein, entfällt der Schutz – die Kündigung wird jedoch unwirksam, wenn innerhalb eines Monats gezahlt wird.
Fälligkeit
- Eine Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Schadenersatz bei Verzug
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung
Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern. Dabei bestimmt er eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung (Mahnung).
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert. Außerdem muss er auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisen.
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung in Textform kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung der Prämie nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung die Zahlung leistet. Wurde die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden, gilt hierfür ein Monat nach Fristablauf.
Für Versicherungsfälle, die nach dem Zugang der Kündigung, aber vor erfolgter Prämienzahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Die Folgeprämie muss zu Beginn jeder Versicherungsperiode gezahlt werden; entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist der im Versicherungsschein oder in der Rechnung genannte Zeitraum. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht, darf der Versicherer eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen schicken und Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Läuft diese Frist ab, ohne dass gezahlt wird, kann der Versicherer bei einem Versicherungsfall leistungsfrei sein und den Vertrag fristlos kündigen. Wird jedoch innerhalb eines Monats nachgezahlt, wird die Kündigung wieder unwirksam – für Schäden zwischen Kündigung und Zahlung besteht aber kein Schutz.
Häufige Fragen
Wann muss ich die Folgeprämie bezahlen?
Die Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Als rechtzeitig gilt die Zahlung, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Was passiert, wenn ich die Folgeprämie nicht rechtzeitig zahle?
Der Versicherer kann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen und Sie auf Ihre Kosten in Textform mahnen. In der Mahnung wird eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt, die rückständigen Beträge werden beziffert und es wird auf Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht hingewiesen.
Bin ich noch versichert, wenn nach Ablauf der Mahnfrist ein Schaden eintritt?
Nein. Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und sind Sie noch mit Prämie, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei.
Kann ich eine Kündigung wegen Nichtzahlung noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung – oder bei verbundener Fristbestimmung innerhalb eines Monats nach Fristablauf – zahlen. Für Versicherungsfälle, die nach Zugang der Kündigung, aber vor der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023