Bei der Barmenia/Adcuri Hausratversicherung dürfen die Prämien mindestens einmal pro Kalenderjahr überprüft und je nach Schaden- und Kostenentwicklung erhöht oder gesenkt werden. Berücksichtigt werden dabei etwa nicht vorhersehbare Steigerungen von Verwaltungs- und Regulierungskosten, Inflation und Steuererhöhungen – nicht jedoch reine Gewinnabsichten. Ein Anpassungsbedarf bis zu 5 % der Jahresprämie bleibt unberücksichtigt, und bei einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Prüfung der Prämien
Der Versicherer ist berechtigt, mindestens einmal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die Prämien beibehalten werden können oder ob eine Anpassung – also eine Erhöhung oder Absenkung – vorgenommen werden muss. Zweck dieser Prüfung ist es, eine sachgemäße Berechnung der Prämien und die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen.
Regeln der Prüfung
- Der Versicherer wendet die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an.
- Der Versicherer ist berechtigt, Veränderungen der seit der letzten Festsetzung der Prämien tatsächlich eingetretenen Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Bei steigenden Kosten werden nur solche Erhöhungen berücksichtigt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren: Erhöhungen der Verwaltungskosten, höhere Regulierungskosten für Schadensfälle, inflationär bedingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen. Eine Anpassung der Prämien aus Gründen der Gewinnsteigerung oder Ähnlichem kommt nicht in Betracht.
- Der Versicherer ist berechtigt, auch statistische Erkenntnisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. sowie Ermittlungen eines gegebenenfalls beauftragten unabhängigen Treuhänders zu berücksichtigen.
Prämienerhöhung
Ergibt die Prüfung höhere Prämien als die bisherigen, ist der Versicherer berechtigt, sie um die Differenz anzuheben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % der Jahresprämie bleibt unberücksichtigt. Diese Grenze kann der Versicherer in Folgejahren vortragen.
Prämienermäßigung
Ergibt die Prüfung niedrigere Prämien als die bisherigen, ist der Versicherer verpflichtet, sie um die Differenz abzusenken.
Vergleich mit Prämien für neue Verträge
Sind die ermittelten Prämien für bestehende Verträge höher als die Prämien für neu abzuschließende Verträge, und enthalten die Tarife für bestehende und für neu abzuschließende Verträge die gleichen Prämienberechnungsmerkmale und den gleichen Versicherungsumfang, kann der Versicherer auch für die bestehenden Verträge nur die Prämien für neu abzuschließende Verträge verlangen.
Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung
Erhöht der Versicherer auf Grund seines Prämienanpassungsrechts die Prämie, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Prämienerhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Prämienerhöhung wirksam geworden wäre. Der Versicherer teilt die Prämienerhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weist auf das Kündigungsrecht hin.
Für eine Kündigung infolge einer Prämienerhöhung, die erst nach Verlängerung der bei Vertragsbeginn vereinbarten Vertragslaufzeit vorgenommen wurde, gilt die tägliche Kündigungsmöglichkeit.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Prämien jedes Jahr überprüfen und je nach tatsächlicher Schaden- und Kostenentwicklung anheben oder senken. Erhöhungen sind nur wegen bestimmter, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Kosten möglich – etwa Inflation, höhere Verwaltungs- oder Regulierungskosten und Steuererhöhungen; reine Gewinnabsichten zählen nicht. Kleine Anpassungen bis 5 % der Jahresprämie bleiben unberücksichtigt. Wird die Prämie erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht, über das der Versicherer rechtzeitig informiert.
Häufige Fragen
Wie oft darf die Prämie meiner Hausratversicherung überprüft werden?
Der Versicherer darf mindestens einmal pro Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen prüfen, ob die Prämien beibehalten oder angepasst werden müssen.
Aus welchen Gründen darf die Prämie erhöht werden?
Berücksichtigt werden nur bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Erhöhungen der Verwaltungskosten, höhere Regulierungskosten für Schadensfälle, inflationär bedingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen. Eine Erhöhung aus Gründen der Gewinnsteigerung oder Ähnlichem ist nicht möglich.
Gibt es eine Grenze, ab der eine Prämienerhöhung überhaupt erfolgt?
Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % der Jahresprämie bleibt unberücksichtigt. Der Versicherer kann diese Grenze jedoch in Folgejahren vortragen.
Kann ich bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Ja. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung kündigen. Die Kündigung wird sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam geworden wäre. Der Versicherer informiert spätestens einen Monat vorher und weist auf das Kündigungsrecht hin.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023