Bei der Barmenia/Adcuri Hausratversicherung organisiert der Versicherer im Notfall einen Sanitär-Installateurbetrieb, wenn sich nach einem Defekt an Armatur, Boiler, WC, Urinal oder Haupthahn das Wasser nicht mehr abstellen lässt oder die Kalt- und Warmwasserversorgung unterbrochen ist. Die Kosten für die Behebung des Defekts inklusive notwendiger Ersatzteile werden bis zu einem festgelegten Höchstbetrag je Versicherungsfall übernommen.
Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, WC oder Urinal (inklusive WC- und Urinal-Spülung) oder am Haupthahn der versicherten Wohnung kann das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden.
- Aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, WC oder Urinal (inklusive WC- und Urinal-Spülung) oder am Haupthahn der versicherten Wohnung ist die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen.
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Behebung des Defekts einschließlich notwendiger Ersatzteile, maximal 500,00 EUR je Versicherungsfall.
Der Versicherer erbringt keine Leistungen:
- für den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile oder von Zubehör von Armaturen und Boilern;
- für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitär-Installation in der versicherten Wohnung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn in der versicherten Wohnung durch einen Defekt an Armatur, Boiler, WC, Urinal oder Haupthahn das Wasser nicht mehr abgestellt werden kann oder die Wasserversorgung ausfällt, kümmert sich der Versicherer darum, einen Sanitär-Installateurbetrieb zu beauftragen. Die Kosten für die Reparatur samt notwendiger Ersatzteile werden bis zu einer festgelegten Höchstgrenze pro Versicherungsfall getragen. Für reine Wartung, Instandhaltung sowie für den Austausch verschlissener Dichtungen, verkalkter Teile oder Zubehör gibt es diese Leistung jedoch nicht.
Häufige Fragen
In welchen Fällen wird ein Installateur organisiert?
Wenn durch einen Defekt an einer Armatur, an einem Boiler, WC oder Urinal (inklusive Spülung) oder am Haupthahn der versicherten Wohnung das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann oder die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist.
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten übernommen?
Die Kosten für die Behebung des Defekts einschließlich notwendiger Ersatzteile werden bis maximal 500,00 EUR je Versicherungsfall übernommen.
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Nicht übernommen werden der Austausch defekter Dichtungen sowie verkalkter Bestandteile oder von Zubehör von Armaturen und Boilern und außerdem die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitär-Installation in der versicherten Wohnung.
Sind auch Ersatzteile abgedeckt?
Ja, die notwendigen Ersatzteile zur Behebung des Defekts sind bis zum Höchstbetrag von 500,00 EUR je Versicherungsfall mit abgedeckt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023