Bei der Hausratversicherung von Barmenia / Adcuri ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen; zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung, und der Versicherer kann bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Ist ein anderer, späterer Zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben und ist die oben genannte Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist die Prämie unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Die erste oder einmalige Prämie muss unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden; ist ein späterer Termin vereinbart und im Versicherungsschein genannt, gilt nach Ablauf der 14 Tage dieser Zeitpunkt. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung – es sei denn, er weist nach, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von Vereinbarungen ab, ist die Prämie frühestens einen Monat nach Zugang zu zahlen. Bei Zahlungsverzug kann der Versicherer zurücktreten, solange nicht gezahlt ist, außer der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
Häufige Fragen
Wann muss ich die erste Prämie meiner Hausratversicherung bezahlen?
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Ist ein späterer Zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben, gilt nach Ablauf dieser 14 Tage der vereinbarte Zeitpunkt.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich zum bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn ich nicht zahle?
Ja. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Gilt eine besondere Frist, wenn der Versicherungsschein von meinem Antrag abweicht?
Ja. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023