Wird die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar, organisiert die Barmenia / Adcuri im Rahmen der Hausratabsicherung eine angemessene Ersatzunterkunft wie Hotel, Pension oder Mietwohnung in der Nähe des Wohnorts und übernimmt die Hotelkosten bis maximal 500 Euro je Versicherungsfall. Das gilt etwa bei Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Naturgefahren, wenn eine schnelle Abhilfe im Notfall nicht möglich ist.
Der Versicherer organisiert eine angemessene Ersatzwohnung (Hotel, Pension, Mietwohnung) in der Nähe des Wohnortes der versicherten Person. Voraussetzung ist, dass die Wohnung aufgrund eines eingetretenen Falles aus den betreffenden Leistungsarten unbewohnbar ist und der eingesetzte Dienstleister in diesem Notfall keine Abhilfe schaffen kann.
Der Versicherer organisiert außerdem eine angemessene Ersatzwohnung (Hotel, Pension, Mietwohnung) in der Nähe des Wohnortes der versicherten Person, wenn das versicherte Objekt durch eine der folgenden Ursachen unbenutzbar wird:
- Feuer
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- eine sich verwirklichende Naturgefahr
Als Naturgefahren gelten:
- Sturm
- Hagel
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawine
- Vulkanausbruch
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Hotelunterbringung, maximal 500 EUR je Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Ist die eigene Wohnung nach einem versicherten Schaden nicht mehr bewohnbar, kümmert sich der Versicherer um eine passende Ersatzunterkunft in Wohnortnähe – das kann ein Hotel, eine Pension oder eine Mietwohnung sein. Das gilt sowohl bei Schäden aus bestimmten Leistungsarten, bei denen der Dienstleister im Notfall nicht helfen kann, als auch bei Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Naturgefahren. Für die Hotelunterbringung übernimmt der Versicherer die Kosten bis höchstens 500 EUR pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Wer kümmert sich um eine Unterkunft, wenn meine Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar ist?
Der Versicherer organisiert in diesem Fall eine angemessene Ersatzwohnung – etwa ein Hotel, eine Pension oder eine Mietwohnung – in der Nähe Ihres Wohnorts.
Bei welchen Schäden wird eine Ersatzwohnung organisiert?
Eine Ersatzwohnung wird organisiert, wenn das versicherte Objekt durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder eine sich verwirklichende Naturgefahr unbenutzbar wird. Zu den Naturgefahren zählen Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine und Vulkanausbruch. Zusätzlich erfolgt eine Organisation, wenn die Wohnung durch einen Fall aus den betreffenden Leistungsarten unbewohnbar ist und der Dienstleister im Notfall keine Abhilfe schaffen kann.
Wie viel zahlt der Versicherer für die Hotelunterbringung?
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Hotelunterbringung bis maximal 500 EUR je Versicherungsfall.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023