Bei der Hausratversicherung von Barmenia / Adcuri ist eine Selbstbeteiligung der Anteil oder Betrag, den Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst tragen, während eine Entschädigungsgrenze die Auszahlung nach oben deckelt. Beide lassen sich individuell vereinbaren und unterscheiden sich je nach Gefahr und Leistung; für weitere Naturgefahren (Elementargefahren) gilt eine Selbstbeteiligung von 10 % des Schadenbetrages, höchstens 5.000 EUR.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Versicherungsfall selbst zu tragen haben. Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
In diesen Versicherungsbedingungen sind für verschiedene Leistungen bereits Entschädigungsgrenzen oder Selbstbeteiligungen vereinbart.
Selbstbeteiligung bei "weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)"
Sofern Sie mit uns die Mitversicherung von "weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)" vereinbart haben, gilt für diese je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadenbetrages, höchstens 5.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden zahlt der Versicherer nicht immer den vollen Betrag. Ein Teil kann als Selbstbeteiligung bei Ihnen bleiben, und eine Entschädigungsgrenze legt fest, wie viel höchstens erstattet wird. Beides kann je nach Gefahr und Leistung unterschiedlich vereinbart sein. Für weitere Naturgefahren (Elementargefahren) tragen Sie je Versicherungsfall 10 % des Schadens selbst, jedoch höchstens 5.000 EUR.
Häufige Fragen
Was bedeutet eine Selbstbeteiligung im Versicherungsvertrag?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Versicherungsfall selbst tragen müssen.
Wofür ist eine Entschädigungsgrenze da?
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Höhe der Entschädigung je Versicherungsfall nach oben.
Können Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen individuell festgelegt werden?
Ja, beide können individuell vereinbart werden und können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Welche Selbstbeteiligung gilt bei weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)?
Wenn diese Mitversicherung vereinbart ist, gilt je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 10 % des Schadenbetrages, höchstens jedoch 5.000 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023