Bei der Barmenia / Adcuri Hausratversicherung richtet sich die Entschädigung danach, ob Sachen zerstört, abhandengekommen oder beschädigt sind: Ersetzt wird der Versicherungswert oder die Reparaturkosten, wobei der Verkaufspreis von Resten angerechnet wird. Wichtig ist zudem, dass die Gesamtentschädigung durch die Versicherungssumme begrenzt ist und bei zu niedriger Versicherungssumme eine Unterversicherung droht – allerdings mit einem Verzicht auf Leistungskürzung bei Schäden bis 5.000 EUR und bei mindestens 650 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche.
Wir ersetzen:
- bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Zusätzlich ersetzen wir eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird jedoch höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Das setzt voraus, dass Ihnen eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Gesamtentschädigung, Kosten, die auf unsere Weisung entstanden sind
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf unsere Weisung entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Ist die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten werden darüber hinaus bis zu 30 % der Versicherungssumme ersetzt.
Was gilt bei einer Unterversicherung?
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden.
Dafür gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht)
Wir garantieren Ihnen, dass wir trotz einer gegebenenfalls vorliegenden Unterversicherung in folgenden Fällen auf eine Leistungskürzung verzichten:
- Bei Schäden bis zu einem Betrag von 5.000 EUR verzichten wir generell auf eine Leistungskürzung.
- Bei Schäden, die den Betrag von 5.000 EUR überschreiten, verzichten wir auf die beschriebene Kürzung der Entschädigung, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Es ist eine Versicherungssumme vereinbart worden, die, umgerechnet auf jeden einzelnen Quadratmeter der Wohnfläche, mindestens einen Betrag in Höhe von 650 EUR erreicht.
Bei der vereinbarten Versicherungssumme werden Anpassungen, die während der Vertragslaufzeit vorgenommen wurden, berücksichtigt. Die Vorsorge-Versicherungssumme wird bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Beispiel: Bei einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern muss die Versicherungssumme mindestens 65.000 EUR betragen, damit im Fall einer Unterversicherung die Ausnahmeregelung gilt und somit die Entschädigung nicht gekürzt wird.
Wird durch einen Umzug in eine neue Wohnung z. B. aufgrund einer größeren Wohnfläche der Mindestbetrag von 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche unterschritten, bleibt der Unterversicherungsverzicht dennoch für ein Jahr nach dem Umzugsbeginn weiter gültig. Der Umzug beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Falls ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort besteht, muss bei diesem weiteren Vertrag ebenso diese Ausnahmeregelung vereinbart sein.
Bitte beachten Sie, dass wir im Versicherungsfall nicht mehr als die vereinbarte Versicherungssumme leisten, zuzüglich der Vorsorge-Versicherungssumme.
Kosten
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Eine gegebenenfalls vorhandene Unterversicherung führt nicht zu einer Kürzung der Entschädigung von Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Zerstörte oder gestohlene Sachen werden nach ihrem Versicherungswert ersetzt, beschädigte Sachen nach den Reparaturkosten – höchstens jedoch bis zum Versicherungswert, wobei der Wert verwertbarer Reste angerechnet wird. Die Mehrwertsteuer gibt es nur, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Ist Ihre Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats, liegt eine Unterversicherung vor und die Entschädigung kann anteilig gekürzt werden. Bei Schäden bis 5.000 EUR sowie bei einer ausreichend hohen Versicherungssumme von mindestens 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche wird auf diese Kürzung verzichtet.
Häufige Fragen
Was wird bei zerstörten oder gestohlenen Gegenständen erstattet?
Ersetzt wird der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird dabei angerechnet.
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Wann liegt eine Unterversicherung vor und wie wird die Entschädigung dann berechnet?
Eine Unterversicherung besteht, wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger ist als der Versicherungswert. Die Entschädigung kann dann im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert.
Wann wird trotz Unterversicherung nicht gekürzt?
Bei Schäden bis 5.000 EUR wird generell nicht gekürzt. Bei höheren Schäden entfällt die Kürzung, wenn die vereinbarte Versicherungssumme mindestens 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erreicht.
Was passiert nach einem Umzug in eine größere Wohnung?
Wird durch den Umzog der Mindestbetrag von 650 EUR je Quadratmeter unterschritten, bleibt der Unterversicherungsverzicht dennoch für ein Jahr nach Umzugsbeginn gültig. Der Umzug beginnt, sobald erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023