Bei der Hausratversicherung von Barmenia / Adcuri ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein genannten Versicherungsorts geschützt – wobei für Zweitwohnungen sowie für Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäuser besondere Ausnahmen gelten, bei denen etwa Bargeld, Schmuck, Wertpapiere und Kunstgegenstände nicht versichert sind. Auch Hausrat, der wegen eines Versicherungsfalls in Sicherheit gebracht wird, bleibt geschützt, während Hausrat außerhalb des Versicherungsorts nur über die Außenversicherung abgedeckt ist.
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
Ausnahmen gelten für Hausratversicherungen, die abgeschlossen wurden
- für Zweitwohnungen, die sich in einem ständig bewohnten Gebäude befinden, und
- für Hausrat in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern.
Dort sind – abweichend von den Regelungen dazu, was zum Hausrat gehört – folgende Sachen nicht versichert:
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind nicht versichert:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine und Perlen;
- Briefmarken, Münzen und Medaillen;
- alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins;
- Kunstgegenstände.
In nicht ständig bewohnten Gebäuden wie zum Beispiel Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sind zusätzlich zu den oben genannten Sachen nicht versichert:
- Schusswaffen;
- Foto- und optische Apparate;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Geschützt ist der gesamte Hausrat, der sich am im Versicherungsschein genannten Ort befindet. Für Zweitwohnungen sowie für Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäuser gelten Einschränkungen: Bestimmte Wertsachen sind dort nicht mitversichert, in nicht ständig bewohnten Gebäuden noch mehr Gegenstände. Auch Hausrat, den man wegen eines Versicherungsfalls in Sicherheit bringt, bleibt versichert. Außerhalb des Versicherungsorts greift nur die Außenversicherung oder eine besondere Vereinbarung.
Häufige Fragen
Was ist grundsätzlich in der Hausratversicherung versichert?
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
Welche Sachen sind in einer Zweitwohnung in einem ständig bewohnten Gebäude nicht versichert?
Nicht versichert sind dort Bargeld und auf Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine und Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen, alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände.
Was gilt zusätzlich für Ferien- oder Wochenendhäuser, die nicht ständig bewohnt sind?
In nicht ständig bewohnten Gebäuden sind zusätzlich Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie Antiquitäten über 100 Jahre nicht versichert – ausgenommen davon sind Möbelstücke.
Ist Hausrat auch versichert, wenn er wegen eines Schadens weggebracht wird?
Ja. Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und dabei zerstört, beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023