Bei der Hausratversicherung von Barmenia / Adcuri ist als Versicherungsort die im Versicherungsschein genannte Wohnung geschützt – dazu zählen Wohnräume, unter bestimmten Bedingungen auch beruflich genutzte Räume und eitszimmer, Balkone und Terrassen, Nebengebäude wie Garagen und Gartenhäuser, gemeinschaftliche Kellerräume, privat genutzte Garagen in der Nähe, eine vermietete Einliegerwohnung, Bankschließfächer sowie ein beruflich bedingter Zweitwohnsitz in Deutschland.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören die folgenden Bereiche.
Zur Wohnung gehören diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich von Ihnen privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume
Zur Wohnung gehören auch Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, sofern sie nur über die Wohnung betreten werden können (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung).
Zur Wohnung gehören – unter den nachstehend genannten Voraussetzungen – auch Räume, die nicht ausschließlich über die Wohnung betreten werden können und die von Ihnen oder von einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden:
- als Büroräume oder
- für die Ausübung folgender Berufe:
- Chiropraktiker/in
- Diätassistent/in
- Ergotherapeut/in
- Ernährungsberater/in
- Fußpfleger/in
- Heilerziehungspfleger/in
- Heilpädagoge/Heilpädagogin
- Heilpraktiker/in
- Kosmetiker/in
- Krankengymnast/in
- Kunstlehrer/in
- Kunstmaler/in
- Logopäde/Logopädin
- Masseur/Masseurin
- Musiklehrer/in
- Musiktherapeut/in
- Ökotrophologe/Ökotrophologin
- Osteopath/in
- Physiotherapeut/in
- Podologe/Podologin
- Psychologe/Psychologin
- Psychotherapeut/in
- Schönheitspfleger/in (z. B. Maniküre, Pediküre)
- Sprach-/Heilpädagoge/Sprach-/Heilpädagogin
- Sprachtherapeut/in
Für diese Räume besteht Versicherungsschutz nur, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die beruflich oder gewerblich genutzten Räume befinden sich in einem Einfamilienhaus, das von Ihnen selbst bewohnt wird.
- In diesen Räumen werden – mit Ausnahme einer einzigen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person – keine Angestellten beschäftigt.
- Der Wert der gesamten beruflich oder gewerblich genutzten Sachen ist in die Hausratversicherungssumme einzurechnen.
- Der Anteil der Fläche dieser Räume beträgt nicht mehr als 50 % der Gesamtfläche der Wohnräume einschließlich der gewerblich/beruflich genutzten Räume. Diese Gesamtfläche ist die Grundlage für die Berechnung des Unterversicherungsverzichtes.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht Versicherungsschutz nur für beruflich oder gewerblich genutzte Räume, die ausschließlich über die versicherte Wohnung zu betreten sind.
Loggien, Balkone und Nebengebäude
Zum Versicherungsort gehören Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich von Ihnen zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen und Gartenhäusern. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Gemeinschaftlich genutzte Räume
Ebenfalls versichert sind gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Privat genutzte Garagen
Versichert sind privat genutzte Garagen, soweit sich diese an Ihrem Wohnort (politische Gemeinde) oder in einer an diesen angrenzenden Gemeinde befinden.
Sachen in einer vermieteten Einliegerwohnung
Bewohnen Sie ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, gilt als Versicherungsort für Sachen, die Ihr Eigentum oder Eigentum einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind, auch die Einliegerwohnung.
Tresorräume von Geldinstituten
Versicherungsschutz besteht auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer von Ihnen und von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu privaten Zwecken genutzt werden.
Beruflich bedingter Zweitwohnsitz
Für versicherten Hausrat, der sich dauerhaft in einer aus beruflicher Veranlassung von Ihnen oder dem mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner genutzten Wohnung befindet und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegen ist, besteht Versicherungsschutz.
Die Entschädigung übernehmen wir je versichertem Schadensfall abweichend von der Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung bis zu 20.000 EUR. Für Wertsachen gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von insgesamt 2.500 EUR.
Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsort gilt in erster Linie die im Versicherungsschein genannte Wohnung samt der Räume, die dem privaten Wohnen dienen. Darüber hinaus können unter bestimmten Bedingungen auch beruflich oder gewerblich genutzte Räume, Balkone und Terrassen, Nebengebäude wie Garagen und Gartenhäuser, gemeinschaftliche Kellerräume, nahegelegene Garagen, eine vermietete Einliegerwohnung und Bankschließfächer geschützt sein. Auch für Hausrat in einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands besteht Versicherungsschutz, allerdings mit gesonderten Entschädigungsgrenzen.
Häufige Fragen
Sind Balkon und Gartenhaus mitversichert?
Ja. Zum Versicherungsort gehören Loggien, Balkone und unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen und Gartenhäusern, sofern sie sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden.
Ist mein häusliches Arbeitszimmer über die Hausratversicherung geschützt?
Ja. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden und nur über die Wohnung betreten werden können, gehören als Arbeitszimmer in der Wohnung zum Versicherungsort. Für Räume mit separatem Zugang gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Hausrat in einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz?
Für dauerhaft dort befindlichen Hausrat innerhalb Deutschlands wird je Schadensfall bis zu 20.000 EUR ersetzt. Für Wertsachen gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von insgesamt 2.500 EUR.
Sind Wertsachen in einem Bankschließfach mitversichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer von Ihnen und von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu privaten Zwecken genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023