Wird die Hausratversicherung von Barmenia / Adcuri vorzeitig beendet, steht dem Versicherer grundsätzlich nur der Beitrag zu, der auf die Zeit des tatsächlich gewährten Versicherungsschutzes entfällt. Zugleich ist geregelt, wie der Beitrag bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen, bei Rücktritt, bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie bei fehlendem versichertem Interesse berechnet wird und wann stattdessen eine Geschäftsgebühr anfällt.
Allgemeiner Grundsatz
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht. Dies gilt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, muss der Versicherer nur den Teil des Beitrags erstatten, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Belehrung über das Widerrufsrecht auf die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Sie haben zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Belehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben.
Wird das Versicherungsverhältnis durch den Rücktritt des Versicherers beendet, gilt:
- Wenn Sie Gefahrumstände nicht angezeigt haben, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
- Wenn der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch die Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das gilt auch, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen erfährt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vorzeitig, bekommt der Versicherer grundsätzlich nur den Beitrag für die Zeit, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen wird der Beitrag ab Zugang des Widerrufs erstattet – fehlt jedoch die korrekte Belehrung, kann zusätzlich der Beitrag des ersten Jahres zurückzuzahlen sein. Bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder fehlendem versichertem Interesse gelten jeweils eigene Regeln, teils mit einer angemessenen Geschäftsgebühr.
Häufige Fragen
Wie viel Beitrag muss ich zahlen, wenn mein Vertrag vorzeitig endet?
Grundsätzlich steht dem Versicherer nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum des tatsächlichen Versicherungsschutzes entspricht, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer erstattet den Beitrag für die Zeit nach Zugang des Widerrufs, sofern korrekt über das Widerrufsrecht belehrt wurde und Sie einem Beginn vor Ende der Frist zugestimmt haben. Fehlt die Belehrung, werden zusätzlich die für das erste Jahr gezahlten Beiträge erstattet – außer, Sie haben Leistungen in Anspruch genommen.
Was gilt, wenn der Versicherer wegen arglistiger Täuschung anficht?
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Nein, bei Beginn der Versicherung nicht bestehendem oder nicht entstehendem Interesse besteht keine Beitragspflicht. Der Versicherer kann aber eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde in Absicht eines rechtswidrigen Vermögensvorteils versichert, ist der Vertrag nichtig und der Beitrag steht dem Versicherer bis zur Kenntnis der Umstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023