Bei der Hausratversicherung von Barmenia / Adcuri gehören bestimmte Sachen ausdrücklich nicht zum versicherten Hausrat: dazu zählen Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie Luft- und Wasserfahrzeuge samt Teilen und Zubehör. Ebenso ausgenommen sind der Hausrat von Mietern und Untermietern, anderweitig gesondert versicherte Privatsachen wie Schmuck oder Kunstgegenstände sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Nicht zum Hausrat gehören folgende Sachen:
- Gebäudebestandteile, sofern sie nicht ausdrücklich genannt sind.
- Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Werden diese Sachen später durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, sind auch die ersetzten Sachen nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht anderweitig ausdrücklich genannt.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht anderweitig ausdrücklich genannt.
- Hausrat von Mietern und Untermietern, die sich in Ihrer Wohnung befinden. Ausgenommen sind Sachen, die Sie diesen Personen überlassen haben.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen).
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen, die ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind, sind in einem bestimmten Umfang versichert.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zählt auf, welche Sachen nicht als versicherter Hausrat gelten. Dazu gehören unter anderem Gebäudebestandteile, Sachen des Gebäudeeigentümers, Kraftfahrzeuge und Anhänger, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie der Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung. Auch bereits gesondert versicherte Privatsachen wie Schmuck oder Kunstgegenstände und elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind ausgeschlossen. Für die technische Wiederherstellung rein privat genutzter Daten und Programme besteht jedoch in einem bestimmten Umfang Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind mein Auto und der Anhänger über den Hausrat mitversichert?
Nein, Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören nicht zum versicherten Hausrat – unabhängig von deren Versicherungspflicht. Das gilt auch für Teile und Zubehör, soweit nicht ausdrücklich anders genannt.
Ist Schmuck versichert, wenn dafür bereits ein eigener Vertrag besteht?
Nein, Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – etwa Schmucksachen, Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum Hausrat.
Gehört der Hausrat meines Untermieters mit dazu?
Der Hausrat von Mietern und Untermietern, die sich in Ihrer Wohnung befinden, ist grundsätzlich nicht versichert. Eine Ausnahme gilt für Sachen, die Sie diesen Personen überlassen haben.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme abgedeckt?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat. Die Kosten für die technische Wiederherstellung von ausschließlich privat genutzten Daten und Programmen sind jedoch in einem bestimmten Umfang versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023