Tauchen gestohlene oder abhandengekommene Sachen wieder auf, regelt die Barmenia/Adcuri in der Hausratversicherung genau, was dann mit der Entschädigung passiert: Wer vom Verbleib erfährt, muss dies unverzüglich in Textform melden. Je nachdem, ob die endgültige Entschädigung schon gezahlt wurde, gelten Fristen von zwei Wochen, in denen Sie wählen können, die Sache zu behalten oder dem Versicherer zu überlassen – bei beschädigten oder kraftlos erklärten Wertpapieren gelten dabei eigene Regelungen.
Anzeigepflicht
Erfahren wir oder Sie, wo abhandengekommene Sachen sich befinden, muss dies dem Vertragspartner unverzüglich angezeigt werden. Die Anzeige muss in Textform erfolgen.
Entschädigung
Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache wiedererhalten, gilt für die Entschädigung dieser Sache Folgendes:
Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung
Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung. Voraussetzung ist, dass Sie uns die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen.
Andernfalls müssen Sie uns eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung für diese Sache zurückzahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete Entschädigung.
Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung
Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer Aufforderung wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und die Sache zu behalten.
Andernfalls gelten folgende Regelungen:
- Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungswerts können Sie uns die Sache zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer Aufforderung ausüben. Tun Sie das nicht, geht das Wahlrecht auf uns über.
- Bei Entschädigung der Sache in bedingungsgemäß anteiliger Höhe des Versicherungswerts müssen Sie sie im Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen lassen. Wir erhalten von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchstens den Anteil, den wir bereits für die Sache entschädigt haben.
Beschädigte Sachen
Behalten Sie wiederherbeigeschaffte Sachen und sind diese beschädigt worden, können Sie auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten.
Mögliche Rückerlangung
Wenn es Ihnen möglich ist, den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückzuerlangen, ohne dass Sie davon Gebrauch machen, gilt die Sache als zurückerhalten.
Übertragung der Rechte
Müssen Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung stellen, gilt: Sie haben uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die Ihnen an diesen Sachen zustehen.
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Zurückerlangung des Wertpapiers.
Sie können die Entschädigung jedoch behalten, soweit Ihnen bei der Rückabwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn gestohlene oder verlorene Gegenstände wieder auftauchen, müssen Sie oder der Versicherer das dem Vertragspartner sofort in Textform melden. Ob Sie die Sache behalten oder die Entschädigung bekommen, hängt davon ab, ob bereits abschließend gezahlt wurde; dabei gelten jeweils Zwei-Wochen-Fristen. Für beschädigte Sachen, für Fälle, in denen Sie die Sache zurückholen könnten, sowie für kraftlos erklärte Wertpapiere gibt es zusätzliche Sonderregelungen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn eine gestohlene Sache wieder auftaucht?
Sobald Sie oder der Versicherer erfahren, wo eine abhandengekommene Sache sich befindet, muss dies dem Vertragspartner unverzüglich angezeigt werden. Die Anzeige muss in Textform erfolgen.
Kann ich die Sache behalten und trotzdem die Entschädigung bekommen?
Wurde die abschließende Entschädigung bereits gezahlt, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Aufforderung wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und die Sache zu behalten. Wurde noch nicht abschließend gezahlt, behalten Sie den Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen.
Was passiert, wenn die wiederbeschaffte Sache beschädigt ist?
Behalten Sie eine wiederherbeigeschaffte, aber beschädigte Sache, können Sie zusätzlich die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten.
Was gilt, wenn ich die Sache zurückholen könnte, es aber nicht tue?
Wenn es Ihnen möglich ist, den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückzuerlangen, Sie davon aber keinen Gebrauch machen, gilt die Sache als zurückerhalten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023