Wer bei der Barmenia bzw. Adcuri eine Hausratversicherung abschließt und beim bisherigen Anbieter noch einen auslaufenden oder gekündigten Vertrag hat, erhält mit der Konditions-Differenz-Versicherung für die Übergangszeit genau die Mehrleistungen, die über den Schutz der Vorversicherung hinausgehen. Sie gilt für Vorverträge, die innerhalb der nächsten 15 Monate enden, und schließt Lücken beim Deckungsumfang, solange der alte Vertrag noch läuft.
Gegenstand der Konditions-Differenz-Versicherung
Diese Konditions-Differenz-Versicherung gilt für den Fall, dass folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme dieser Hausratversicherung
- besteht für das gleiche Risiko
- noch ein weiterer, in den nächsten 15 Monaten auslaufender bzw. gekündigter Versicherungsvertrag bei einem anderen Versicherer (Vorversicherer).
Mit der Konditions-Differenz-Versicherung erhalten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung der Vorversicherung – ausschließlich die (Mehr-)Leistungen im Rahmen dieser Hausratversicherung, die über den Versicherungsumfang Ihrer Vorversicherung hinausgehen. Dies gilt nicht für solche Leistungen oder Gefahren, die bei uns nur gegen zusätzlichen Beitrag in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können (zum Beispiel weitere Naturgefahren (Elementargefahren) sowie Gefahren der Glas- und Reisegepäckversicherung).
Für die Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen und Versicherungsbedingungen der Vorversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme dieser Hausratversicherung. Änderungen der Vorversicherung oder dieser Hausratversicherung, die danach beantragt bzw. vorgenommen werden, werden nicht berücksichtigt.
Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteiligung, die für den gesamten Vorversicherungsvertrag vereinbart wurde.
Versicherungssumme(n)/Selbstbeteiligung
Unsere Entschädigungsleistung ist begrenzt auf die für den Vorversicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich einer Vorsorge-Versicherungssumme in Höhe von 20 %. Höchstens gilt jedoch eine Begrenzung:
- auf die mit uns in diesem Vertrag vereinbarte(n) Versicherungssumme(n) und
- auf die Entschädigungsgrenzen, die in dieser Barmenia-Hausratversicherung als Leistungsgrenzen innerhalb der für den Vertrag vereinbarten Versicherungssumme gelten.
Eine mit uns vereinbarte "Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht)", nach der wir trotz vorhandener Unterversicherung auf eine Leistungskürzung verzichten, gilt nicht für diese Konditions-Differenz-Versicherung.
Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart, so wird diese bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.
Versicherungsfall
Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz-Versicherung ist die vollständige oder teilweise Ablehnung einer Leistung aus der bestehenden Vorversicherung durch den Vorversicherer bzw. die abschließende Entschädigungszahlung des Vorversicherers. Nachweisbar ist dies durch das Leistungsablehnungsschreiben des Vorversicherers oder dessen Leistungsabrechnung.
Einschränkungen unserer Leistungspflicht
Aus dieser Konditions-Differenz-Versicherung besteht kein Leistungsanspruch, wenn der Vorversicherer:
- wegen eines zwischen Ihnen und dem Vorversicherer getroffenen Vergleichs den Schaden nicht in vollem Umfang erstattet;
- wegen fehlender Nachweise lediglich eine pauschale oder teilweise Entschädigung erbringt oder seine Leistungspflicht vollständig ablehnt;
- wegen arglistiger Täuschung und/oder Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht von seiner Leistungspflicht befreit ist.
Ist der Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Beitrags oder wegen Obliegenheitsverletzung von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leistung aus der Konditions-Differenz-Versicherung. In diesen Fällen erbringen wir unsere Leistung so, als hätte keiner der vorgenannten Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung der Leistung des Vorversicherers vorgelegen.
Beginn und Ende der Konditions-Differenz-Versicherung
Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die Zeit bis zum Beginn dieser Hausratversicherung bei uns, längstens für 15 Monate.
Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen oder der Vertrag (zum Beispiel wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags) rückwirkend aufgehoben wird.
Obliegenheiten und Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der Vorversicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise abgelehnt hat. Im Übrigen gelten für die Konditions-Differenz-Versicherung die für diese Hausratversicherung vereinbarten Obliegenheiten.
Was bedeutet das konkret?
Die Konditions-Differenz-Versicherung schließt für eine Übergangszeit die Lücke zwischen einem noch laufenden Vertrag beim bisherigen Anbieter und dem neuen Hausrat-Schutz. Ersetzt werden nur die Mehrleistungen, die über den Umfang der Vorversicherung hinausgehen – nicht jedoch Leistungen, die es beim neuen Versicherer nur gegen Zusatzbeitrag gibt. Der Schutz greift, wenn der Vorversicherer einen Schaden ganz oder teilweise ablehnt oder abschließend abrechnet. Er gilt ab Antragstellung bis zum Beginn der neuen Hausratversicherung, höchstens 15 Monate.
Häufige Fragen
Wann greift die Konditions-Differenz-Versicherung überhaupt?
Sie greift, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme dieser Hausratversicherung für das gleiche Risiko noch ein weiterer Vertrag bei einem anderen Versicherer besteht, der in den nächsten 15 Monaten ausläuft oder gekündigt ist.
Welche Leistungen werden über diese Zusatzdeckung ersetzt?
Ersetzt werden ausschließlich die Mehrleistungen dieser Hausratversicherung, die über den Umfang der Vorversicherung hinausgehen. Nicht abgedeckt sind Leistungen oder Gefahren, die beim neuen Versicherer nur gegen zusätzlichen Beitrag eingeschlossen werden können, etwa weitere Naturgefahren oder Gefahren der Glas- und Reisegepäckversicherung.
Wie lange gilt der Schutz aus der Konditions-Differenz-Versicherung?
Er gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die Zeit bis zum Beginn dieser Hausratversicherung, längstens jedoch für 15 Monate. Bei Widerruf oder rückwirkender Aufhebung des Vertrags entfällt er rückwirkend ab Beginn.
Was gilt, wenn der Vorversicherer wegen Nichtzahlung oder Obliegenheitsverletzung nicht zahlt?
In diesen Fällen erhöht sich die Leistung aus der Konditions-Differenz-Versicherung nicht. Die Leistung wird so erbracht, als hätte kein solcher Grund für den Wegfall oder die Reduzierung der Leistung des Vorversicherers vorgelegen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023