Bei der Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung von Barmenia (Adcuri) ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen; wer nicht rechtzeitig zahlt, für den beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung, und der Versicherer kann bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten.
Fälligkeit der ersten oder einmaligen Prämie
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen.
Ist ein anderer, späterer Zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben und ist die genannte Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheines abgelaufen, so ist die Prämie unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Die erste oder einmalige Prämie muss unverzüglich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheines gezahlt werden – oder zu einem später vereinbarten und im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung, es sei denn, er kann nachweisen, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von Vereinbarungen ab, ist die Prämie frühestens einen Monat nach dessen Zugang fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Versicherer zurücktreten, solange nicht gezahlt wurde.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die erste Prämie zahlen?
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen. Ist ein späterer Zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben, ist die Prämie unverzüglich zu diesem Zeitpunkt zu zahlen.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Kann der Versicherer bei ausbleibender Zahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja, wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Wann ist die Prämie fällig, wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023