Bei Barmenia (Adcuri) gilt: beim Reisegepäckschutz von Barmenia (Adcuri) greift der Versicherungsschutz nur, wenn ihm keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Gleiches gilt für entsprechende Sanktionen der USA, sofern dem keine EU- oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Der Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Gemeint sind hier Sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt ebenso für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika. Voraussetzung ist, dass dem keine Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn keine anwendbaren Sanktionen oder Embargos dagegensprechen. Maßgeblich sind dabei die Sanktionen und Embargos der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Auch Sanktionen der USA werden berücksichtigt, allerdings nur, soweit europäische oder deutsche Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann entfällt der Versicherungsschutz aufgrund von Sanktionen?
Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der EU oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Werden auch Sanktionen der USA berücksichtigt?
Ja, die Klausel gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika – jedoch nur, soweit dem keine Rechtsvorschriften der EU oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Gilt diese Klausel trotz der übrigen Vertragsbestimmungen?
Ja, die Regelung greift unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen. Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit ihm keine entsprechenden Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023