Wann darf die Barmenia (Adcuri) in der Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung einzelne Regelungen bestehender Verträge ändern? Der Versicherer kann Bedingungen nur anpassen, wenn eine Regelung durch Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Weisung von BaFin oder Kartellbehörde unwirksam geworden ist, dadurch eine Vertragslücke entsteht und der Versicherungsnehmer nicht schlechtergestellt wird. Die Änderung wird sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt, und der Versicherungsnehmer erhält ein Kündigungsrecht.
Der Versicherer darf einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende Verträge ändern, ergänzen oder ersetzen (Anpassung). Das ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen der folgenden Punkte 1 bis 3 erfüllt sind.
Unwirksamkeit einzelner Regelungen
Eine Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist durch eines der folgenden Ereignisse unwirksam geworden:
- Ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich.
- Es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar betrifft.
- Es ergeht eine konkrete, individuelle und bindende Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts.
Dies gilt auch dann, wenn eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in den Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung
Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke entstanden. Diese stört das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße. Zudem besteht keine konkrete gesetzliche Regelung, um die Lücke zu füllen.
Keine Schlechterstellung
Die angepassten Regelungen dürfen den Versicherungsnehmer nicht schlechter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen. Das gilt sowohl für die einzelne Bedingung als auch für ihr Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages.
Durchführung der Anpassung
Die nach den Punkten 1 bis 3 zulässigen Änderungen werden dem Versicherungsnehmer in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilt und ihn in Textform auf sein Kündigungsrecht hinweist.
Kündigung
Macht der Versicherer von seinem Recht zur Bedingungsanpassung Gebrauch, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung des Versicherers kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang beim Versicherer wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsanpassung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf bestehende Vertragsbedingungen nur unter engen Voraussetzungen ändern: Eine Regelung muss durch Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Behördenweisung unwirksam geworden sein, dadurch muss eine spürbare Vertragslücke entstehen, und der Versicherungsnehmer darf nicht schlechtergestellt werden. Eine solche Anpassung wird in Textform mitgeteilt und erläutert und gilt erst, wenn sie sechs Wochen vor Wirksamwerden angekündigt wurde. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag daraufhin innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen.
Häufige Fragen
Unter welchen Bedingungen darf der Versicherer meine Vertragsbedingungen ändern?
Nur wenn eine Regelung durch Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Weisung von BaFin oder Kartellbehörde unwirksam geworden ist, dadurch eine spürbare Vertragslücke ohne gesetzliche Lösung entsteht und der Versicherungsnehmer nicht schlechtergestellt wird.
Kann ich durch eine Bedingungsanpassung schlechtergestellt werden?
Nein. Die angepassten Regelungen dürfen den Versicherungsnehmer weder einzeln noch im Zusammenwirken mit anderen Vertragsbedingungen schlechter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen.
Wie und wann erfahre ich von einer Bedingungsänderung?
Die Änderung wird in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie gilt nur, wenn der Versicherer sie sechs Wochen vor dem Wirksamwerden mitteilt und dabei in Textform auf das Kündigungsrecht hinweist.
Welche Rechte habe ich, wenn der Versicherer die Bedingungen anpasst?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang beim Versicherer wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023