Bei der Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung von Barmenia (Adcuri) muss sich der Versicherungsnehmer das Wissen und das Verhalten seiner Repräsentanten anrechnen lassen. Als Repräsentant gilt, wer befugt ist, im Bereich der Risikoverwaltung selbstständig und in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Repräsentant ist, wer im Bereich der Risikoverwaltung befugt ist, selbstständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine andere Person berechtigt ist, in nennenswertem Umfang selbstständig für den Versicherungsnehmer zu handeln, gilt sie als Repräsentant. Was diese Person weiß und wie sie sich verhält, wird dem Versicherungsnehmer so zugerechnet, als wäre es sein eigenes Wissen und Verhalten. Entscheidend ist, dass die Person im Bereich der Risikoverwaltung tätig werden darf.
Häufige Fragen
Muss ich für das Handeln anderer Personen einstehen?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Wer gilt als Repräsentant?
Repräsentant ist, wer im Bereich der Risikoverwaltung befugt ist, selbstständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln.
Reicht jede beliebige Handlung für eine Person aus, um Repräsentant zu sein?
Nein. Die Person muss selbstständig und in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer handeln dürfen, und zwar im Bereich der Risikoverwaltung.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023