Bei der Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung der Barmenia (Adcuri) klärt sich die Frage nach dem zuständigen Gericht danach, wer klagt und wo der Versicherungsnehmer wohnt: Für Klagen gegen den Versicherer ist neben den üblichen Gerichtsständen auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig, während für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ausschließlich dessen Wohnsitzgericht gilt. Zieht der Versicherungsnehmer ins Ausland oder ist sein Aufenthalt unbekannt, entscheidet das Gericht am Sitz des Versicherers.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein Wohnsitz, gilt sein gewöhnlicher Aufenthalt.
Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein Wohnsitz, gilt sein gewöhnlicher Aufenthalt.
Verlegt der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Versicherungsvertragsgesetzes, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. Dasselbe gilt, wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung örtlich zuständig ist. Klagt man gegen den Versicherer, kann man zusätzlich zu den allgemeinen Gerichtsständen auch am eigenen Wohnsitz klagen. Umgekehrt ist bei Klagen gegen den Versicherungsnehmer ausschließlich dessen Wohnsitzgericht zuständig. Zieht der Versicherungsnehmer ins Ausland oder ist sein Aufenthalt unbekannt, entscheidet das Gericht am Sitz des Versicherers.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Sie können neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch bei dem Gericht klagen, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder – falls nicht vorhanden – Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Welches Gericht ist zuständig, wenn gegen den Versicherungsnehmer geklagt wird?
Dafür ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, falls nicht vorhanden, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Was gilt, wenn ich nach Vertragsschluss ins Ausland ziehe?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Versicherungsvertragsgesetzes, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. Dasselbe gilt, wenn Ihr Wohnsitz oder Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023