Bei der Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung von Barmenia (Adcuri) entsteht eine Mehrfachversicherung, wenn dieselbe Sache über mehrere Verträge gegen dieselbe Gefahr abgesichert ist – wer eine solche Doppeldeckung hat, muss dies dem Versicherer unverzüglich unter Angabe des anderen Versicherers und der Versicherungssumme mitteilen. Erklärt wird außerdem, wie die beteiligten Versicherer als Gesamtschuldner haften, dass insgesamt nie mehr als der tatsächliche Schaden ausgezahlt wird, wann ein in Bereicherungsabsicht geschlossener Vertrag nichtig ist und wie sich eine ungewollte Mehrfachversicherung wieder beseitigen lässt.
Definition
Eine mehrfache Versicherung liegt vor, wenn eine versicherte Sache gegen dieselbe Gefahr durch mehrere Verträge versichert ist. Eine Mehrfachversicherung besteht auch dann, wenn bezüglich desselben Interesses bei einem Versicherer der entgehende Gewinn und bei einem anderen Versicherer der sonstige Schaden versichert ist.
Anzeigepflicht
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In dieser Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und
- die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder
- aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden übersteigt.
Die Versicherer sind als Gesamtschuldner verpflichtet. Jeder hat für den Betrag aufzukommen, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt. Der Versicherungsnehmer kann im Ganzen jedoch nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag. Die Ermäßigung erfolgt so, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch so, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Beseitigung der Mehrfachversicherung
Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis vom Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass
- der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird oder
- die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und die Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Diese Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dieselbe Sache gegen dieselbe Gefahr über mehrere Verträge abgesichert ist. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer die andere Versicherung unverzüglich melden, und zwar mit Angabe des anderen Versicherers und der Versicherungssumme. Insgesamt kann nie mehr als der tatsächlich entstandene Schaden verlangt werden, denn Leistungen aus anderen Verträgen werden angerechnet. Wurde die Doppeldeckung ohne Kenntnis oder infolge eines gesunkenen Versicherungswerts geschlossen, kann der Versicherungsnehmer die Aufhebung oder Herabsetzung des späteren Vertrags verlangen; bei betrügerischer Absicht ist der Vertrag nichtig.
Häufige Fragen
Muss ich melden, wenn dieselbe Sache noch bei einer anderen Versicherung abgesichert ist?
Ja. Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, muss dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben.
Bekomme ich bei zwei Versicherungen den Schaden doppelt ausgezahlt?
Nein. Die Versicherer haften als Gesamtschuldner, der Versicherungsnehmer kann insgesamt aber nicht mehr als den Betrag des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen. Leistungen aus anderen Verträgen werden angerechnet.
Was passiert, wenn ich eine Mehrfachversicherung absichtlich abschließe, um einen Vorteil zu erlangen?
Wird die Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Kann ich eine ungewollt entstandene Doppelversicherung wieder auflösen?
Ja. Wurde der spätere Vertrag ohne Kenntnis vom Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann der Versicherungsnehmer die Aufhebung des späteren Vertrags oder die Herabsetzung der Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie verlangen. Die Änderung wird wirksam, sobald die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023