Bei der Barmenia (Adcuri) Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung wird die Entschädigung fällig, sobald der Versicherer Grund und Höhe des Anspruchs festgestellt hat – schon einen Monat nach Schadenmeldung lässt sich eine Abschlagszahlung des Mindestbetrags verlangen. Geregelt werden zudem die Verzinsung ausstehender Beträge, die Hemmung von Fristen bei eigenem Verschulden sowie die Fälle, in denen die Zahlung aufgeschoben werden darf.
Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gilt Folgendes, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens zu verzinsen, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
- Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er beträgt jedoch mindestens vier Prozent und höchstens sechs Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen zur Fälligkeit und zur Verzinsung wird der Zeitraum nicht berücksichtigt, in dem die Entschädigung infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Die Entschädigung wird ausgezahlt, sobald der Versicherer geprüft hat, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer den Mindestbetrag als Abschlag verlangen. Wird nicht innerhalb eines Monats gezahlt, fallen ab der Schadenanzeige Zinsen an – mindestens vier und höchstens sechs Prozent pro Jahr. Bestimmte Zeiträume zählen nicht mit, und die Zahlung darf in klar benannten Fällen aufgeschoben werden.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung ausgezahlt?
Die Entschädigung wird fällig, sobald der Versicherer seine Feststellungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen hat.
Kann ich schon vor der endgültigen Feststellung Geld bekommen?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch sind die Zinsen, wenn nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Wird die Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Meldung geleistet, ist sie ab Anzeige des Schadens zu verzinsen. Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz des BGB, mindestens jedoch bei vier und höchstens bei sechs Prozent pro Jahr.
Wann darf der Versicherer die Zahlung hinauszögern?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen ihn oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023