Bei der Barmenia (Adcuri) Reisegepäckversicherung von Barmenia (Adcuri) ersetzt der Versicherer zerstörte oder abhandengekommene Sachen zum Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens, während bei beschädigten, reparaturfähigen Gegenständen die notwendigen Reparaturkosten samt eventueller Wertminderung erstattet werden. Für Ausweispapiere gelten die amtlichen Wiederbeschaffungsgebühren, für Filme sowie Bild-, Ton- und Datenträger nur der Materialwert. Liegt eine Unterversicherung vor, wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
Der Versicherer ersetzt:
- für zerstörte oder abhandengekommene Sachen ihren Versicherungswert zur Zeit des Schadeneintritts;
- für beschädigte reparaturfähige Sachen die notwendigen Reparaturkosten und gegebenenfalls eine bleibende Wertminderung, höchstens jedoch den Versicherungswert;
- für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger nur den Materialwert;
- für die Wiederbeschaffung von Personal-Ausweisen, Reisepässen, Kraftfahrzeug-Papieren und sonstigen Ausweispapieren die amtlichen Gebühren.
Vermögensfolgeschäden werden nicht ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen, liegt eine Unterversicherung vor. In diesem Fall wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, dividiert durch den Versicherungswert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt je nach Schadensart unterschiedlich: bei zerstörten oder verlorenen Sachen den Versicherungswert zum Schadenzeitpunkt, bei reparablen Schäden die Reparaturkosten plus möglicher Wertminderung bis maximal zum Versicherungswert. Für Datenträger und Filme gibt es nur den Materialwert, für Ausweispapiere die amtlichen Gebühren. Reine Vermögensfolgeschäden sind ausgeschlossen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert der Sachen, wird die Entschädigung anteilig nach einer festen Formel gekürzt.
Häufige Fragen
Wie viel wird bei einem verlorenen oder zerstörten Gepäckstück erstattet?
Für zerstörte oder abhandengekommene Sachen ersetzt der Versicherer den Versicherungswert zur Zeit des Schadeneintritts.
Was gilt bei beschädigten, aber reparierbaren Gegenständen?
Erstattet werden die notwendigen Reparaturkosten und gegebenenfalls eine bleibende Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert.
Werden Ausweise und Reisepässe ersetzt?
Für die Wiederbeschaffung von Personalausweisen, Reisepässen, Kraftfahrzeug-Papieren und sonstigen Ausweispapieren werden die amtlichen Gebühren erstattet.
Was passiert bei einer Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme beim Versicherungsfall niedriger als der Versicherungswert, wird die Entschädigung anteilig gekürzt. Die Berechnung erfolgt so: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckversicherung 2023