Nach einem Schadenfall in der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung besteht ein Sonderkündigungsrecht für beide Vertragsseiten. Hier erfahren Sie, wann gekündigt werden darf, welche Monatsfrist und Textform gelten und ab wann eine Kündigung durch Versicherungsnehmer oder Versicherer wirksam wird.
Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde, oder
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es in der Privaten Haftpflichtversicherung zu einem Schadenfall kommt, dürfen beide Vertragsseiten den Vertrag unter bestimmten Bedingungen vorzeitig beenden. Anlass kann etwa eine Zahlung durch den Versicherer, eine zu Unrecht abgelehnte Freistellung oder eine zugestellte Klage sein. Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat, und je nach kündigender Seite wird die Kündigung zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.
Häufige Fragen
Wann darf der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen. Dazu zählen zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief.