In der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt Sie von berechtigten Ansprüchen frei. Erfahren Sie, welche Vollmachten der Versicherer bei Schadenabwicklung, Prozessführung und Strafverfahren besitzt und binnen welcher Frist die Freistellung erfolgt.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung umfasst der Versicherungsschutz Folgendes:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Vollmacht des Versicherers
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt dann den Rechtsstreit auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kümmert sich in einem Schadenfall um mehr als nur die Zahlung: Er prüft, ob Sie überhaupt haften, wehrt unbegründete Forderungen für Sie ab und übernimmt berechtigte Ansprüche. Dafür darf er in Ihrem Namen handeln – etwa Erklärungen abgeben, einen Prozess führen oder in einem Strafverfahren einen Verteidiger bestellen. Wichtig ist, dass Sie ein Anerkenntnis oder einen Vergleich nicht ohne Zustimmung des Versicherers abgeben, damit dieser gebunden bleibt.
Häufige Fragen
Was umfasst der Versicherungsschutz in der Privaten Haftpflichtversicherung?
Der Schutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Innerhalb welcher Frist erfolgt die Freistellung?
Ist die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Binden Anerkenntnisse und Vergleiche ohne Zustimmung des Versicherers?
Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen wurden, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Darf der Versicherer einen Prozess führen?
Ja. Kommt es zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Er führt den Rechtsstreit auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wer trägt die Kosten eines Verteidigers in einem Strafverfahren?
Wird die Bestellung eines Verteidigers vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.