Die Private Haftpflichtversicherung der Adcuri greift, wenn Sie wegen eines während der Vertragslaufzeit eingetretenen Schadensereignisses aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden – bei Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschäden. Hier erfahren Sie, was als Schadensereignis gilt und in welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht.
Schadensereignis:
Schadensereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadensverursachung, die zum Schadensereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt,
- a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der Leistung;
- b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können;
- c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;
- d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
- e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung;
- f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistung.
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie einem Dritten während der Vertragslaufzeit einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden zufügen und dieser Sie auf gesetzlicher Grundlage auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, zu dem die Schädigung eintritt, nicht der Zeitpunkt der Verursachung. Nicht abgedeckt sind reine Vertragsansprüche wie Erfüllung, Nacherfüllung oder Rücktritt sowie Ansprüche, die über die gesetzliche Haftpflicht hinaus vertraglich zugesagt wurden.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind über die Private Haftpflichtversicherung der Adcuri versichert?
Versichert ist der Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereignisses – mit Personen-, Sach- oder sich daraus ergebendem Vermögensschaden – aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Was gilt als Schadensereignis?
Schadensereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadensverursachung, die zum Schadensereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Sind Ansprüche aus Verträgen mitversichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem für Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder auf Schadensersatz statt der Leistung – auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt.
Sind vertraglich zugesagte Ansprüche versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen.