In der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri gelten die Vertragsbestimmungen des Versicherungsnehmers grundsätzlich auch für mitversicherte Personen. Erfahren Sie, welche Ansprüche versicherter Personen untereinander abgesichert sind, wann der Versicherungsschutz entfällt und was im Single-, Paar- sowie Single/Kind-Tarif jeweils gilt.
Die Vertragsbestimmungen des Versicherungsnehmers gelten grundsätzlich auch für mitversicherte Personen. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Versichert sind:
- a) Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschäden,
- b) Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Sachschäden, soweit diese gerichtlich geltend gemacht werden. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
- c) Haftpflichtansprüche der vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Personen gegen den Versicherungsnehmer und alle sonstigen Mitversicherten,
- d) Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden aus gesetzlichem Forderungsübergang, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, der Bundesagentur für Arbeit, Privaten Krankenversicherungsträgern, sonstigen Versicherungsunternehmen, öffentlichen und privaten Arbeitgebern.
Sofern ein Single-Tarif vereinbart ist, gilt folgendes:
- a) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson.
- b) Die Bestimmungen über mitversicherte Personen (bzgl. der betreuten Person) haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- c) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Sofern ein Paar-Tarif vereinbart ist, gilt folgendes:
- a) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
- b) Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen gemäß (in Bezug auf die Kinder des Partners) haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- c) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Sofern der Tarif Single/Kind vereinbart ist, gilt folgendes:
- a) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie seiner Kinder.
- b) Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen
- Ehepartner,
- Lebenspartner
- sonstige Personen
- betreute Personen
- c) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Was bedeutet das konkret?
Die Regeln, die für den Versicherungsnehmer gelten, wirken grundsätzlich auch für die mitversicherten Personen. Neben dieser Grundregel legen die Bestimmungen fest, welche Ansprüche zwischen versicherten Personen abgesichert sind und was passiert, wenn ein Ausschlussgrund vorliegt. Zusätzlich beschreiben sie, worauf sich der Schutz beim Single-, Paar- und Single/Kind-Tarif jeweils beschränkt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die oben genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja. Die Vertragsbestimmungen des Versicherungsnehmers gelten grundsätzlich auch für die mitversicherten Personen. Eine Ausnahme gilt für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Bis zu welcher Höhe sind Sachschäden zwischen versicherten Personen abgesichert?
Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Sachschäden sind versichert, soweit diese gerichtlich geltend gemacht werden. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
Was passiert bei einem Ausschlussgrund in der Person eines Mitversicherten?
Liegen die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vor, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
Worauf bezieht sich der Schutz im Single-Tarif?
Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson. Die Bestimmungen über mitversicherte Personen (bzgl. der betreuten Person) haben keine Gültigkeit.
Muss ich Änderungen des Familienstandes melden?
Ja. Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.