Bei der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri steht dem Versicherer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nur der Beitragsanteil für den Zeitraum zu, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat. Hier erfahren Sie, wie sich Widerruf, Rücktritt, Anfechtung sowie ein fehlendes oder weggefallenes versichertes Interesse auf Beitrag und Geschäftsgebühr auswirken.
Dem Versicherer steht nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruf innerhalb von 14 Tagen:
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Unterbliebene Widerrufsbelehrung:
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Rücktritt wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht:
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Rücktritt wegen nicht rechtzeitiger Beitragszahlung:
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung:
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Vollständiger und dauerhafter Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Fehlendes oder nicht entstehendes Interesse:
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Versicherung eines nicht bestehenden Interesses in rechtswidriger Absicht:
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, wird der Beitrag grundsätzlich nur für die Zeit fällig, in der tatsächlich Schutz bestanden hat. Je nach Grund der Beendigung – etwa Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht oder wegfällt – gelten unterschiedliche Regelungen dazu, bis zu welchem Zeitpunkt dem Versicherer der Beitrag zusteht und ob eine angemessene Geschäftsgebühr anfällt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welchen Beitrag darf der Versicherer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung behalten?
Dem Versicherer steht nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Was passiert bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen?
Der Versicherer hat nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen und den zu zahlenden Betrag hingewiesen wurde und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Was gilt, wenn die Widerrufsbelehrung unterblieben ist?
Dann hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Bis wann steht dem Versicherer der Beitrag bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu?
Wird der Vertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Muss ich Beitrag zahlen, wenn das versicherte Interesse bei Beginn nicht besteht?
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht oder bei einer Versicherung für ein künftiges Unternehmen oder ein anderes künftiges Interesse nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.