Wer den Beitrag zur Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung per Lastschrift zahlt, muss zum Fälligkeitstermin für ausreichende Kontodeckung sorgen. Bleibt der Einzug ohne Verschulden aus, gilt die Zahlung nach schriftlicher Aufforderung noch als rechtzeitig – andernfalls darf das SEPA-Lastschriftmandat gekündigt werden.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Beitrag per Lastschrift zahlen, sollten Sie darauf achten, dass zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto liegt. Klappt der Einzug ohne Ihr Verschulden nicht, gilt Ihre Zahlung noch als pünktlich, sofern Sie nach einer schriftlichen Aufforderung sofort zahlen. Liegt es dagegen an Ihnen, dass Beiträge auch nach mehreren Versuchen nicht abgebucht werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen – dann überweisen Sie Beiträge künftig selbst und können unter Umständen für die Bankgebühren aufkommen.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Einzug scheitert?
Wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden konnte, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Wann darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen?
Der Versicherer ist berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen, wenn Sie zu vertreten haben, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können.
Was passiert nach einer Kündigung des Lastschriftmandats?
Der Versicherer weist in der Kündigung darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Muss ich für Bankgebühren bei einem fehlgeschlagenen Einzug aufkommen?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.