Bei der Adcuri Privathaftpflicht bleibt der Versicherungsschutz erhalten, wenn eine Anzeige oder eine sonstige Obliegenheit versehentlich unterlassen oder fahrlässig unrichtig abgegeben wurde – vorausgesetzt, das Versäumnis beruht nur auf einem Versehen und wird nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt.
Versehentliche Obliegenheitsverletzung in der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung:
Der Versicherungsschutz besteht weiterhin, wenn der Versicherungsnehmer:
- eine ihm obliegende Anzeige unterlässt,
- fahrlässig die Anzeige unrichtig abgibt oder
- fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit unterlässt.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer nachweist:
- dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und
- dass es nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Meldung oder Pflicht gegenüber der Adcuri Versicherung aus reiner Unachtsamkeit vergisst oder falsch macht, verliert seinen Versicherungsschutz nicht automatisch. Entscheidend ist, dass es sich wirklich nur um ein Versehen handelte und der Fehler sofort korrigiert wird, sobald er auffällt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Verliere ich den Versicherungsschutz, wenn ich eine Obliegenheit versehentlich verletze?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht weiterhin, wenn Sie nachweisen, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit der Schutz erhalten bleibt?
Sie müssen nachweisen, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und dass es nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
Welche Fälle sind erfasst?
Erfasst sind das Unterlassen einer obliegenden Anzeige, das fahrlässig unrichtige Abgeben einer Anzeige sowie das fahrlässige Unterlassen der Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit.
Was bedeutet „unverzüglich nachgeholt"?
Das Versäumnis muss nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt werden, damit der Versicherungsschutz weiterhin besteht.