In der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorausgesetzt, der Erst- oder Einmalbeitrag wird rechtzeitig gezahlt. Verspätete Zahlung oder Nichtzahlung kann Folgen für den Beginn haben.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Zeitpunkt, ab dem Ihr Versicherungsschutz greift, steht in Ihrem Versicherungsschein. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie den Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig zahlen. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, können sich daraus Folgen für den Versicherungsschutz ergeben.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Adcuri Privathaftpflicht?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein angegeben ist.
Gibt es Ausnahmen vom angegebenen Beginn?
Ja. Der angegebene Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den genauen Zeitpunkt des Versicherungsbeginns?
Der genaue Zeitpunkt ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben.
Was passiert, wenn ich den Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Für die verspätete Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags gelten besondere Regelungen, unter deren Vorbehalt der Versicherungsbeginn steht. Die konkreten Folgen hängen vom jeweiligen Bedingungswerk ab.